Bei uns kann man mit 15 die Grundausbildung machen. Mit abgeschlossener Grundausbildung dürfen die Jugendlichen bedingt an einsätzen teilnehmen. (kein VU o.ä. und keine Einsätze im Gefahrenbereich) Ansonsten gilt bei uns die Regel: Grundausbildung= Einsatzfähig und somit bekommt JEDER einen Melder der Einsätze fahren darf.
PS.: Meine Wehr ist in Bayern.
Hatte ich was anderes geschrieben? Mit 16 den Truppmann1 ("Grundlehrgang", je nach BuLa), danach 2 Jahre Ausbildung am Standort (dann je nach BuLa Abschlussprüfung) Ab dem Zeitpunkt ist das Fw-Mitglied einsatzfähig.
Mitgerechnet? Grundlehrgang mit 16 + 2 Jahre Ausbildung = ??
Vollendetes 18. Lebensjahr... Bingo!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Ich habe schon einmal geschrieben, dass das ein Trugschluss ist.
Nach der Grundausbildung (TM1) ist das Feuerwehrmitglied zur Wahrnehmung grundlegender Tätigkeiten in Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz unter Aufsicht befähigt.
Deswegen sollen Sprechfunker und AGT (wenn vom Alter her möglich) auch nach dem TM1 absolviert werden, was auch gegen Deine Theorie spricht, dass die zwei Jahre TM2 extra so gewählt sind, dass man mit 18 fertig ist.
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