Öhm... wenn ich mich nicht täusche, ist es in allen Bundesländern erst ab 16 möglich die Grundausbildung zu machen. Mit den 2 Jahren Standortausbildung ist man dann 18. Erst nach Abschluss der 2 Jahre Standortausbildung darf man bei Einsätzen mit ausrücken.
Fazit: an eine Person unter 18 kann eigentlich niemand guten Gewissens (und ohne Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften) einen Melder herausgeben.