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Thema: Meldeempfänger ab welchen Alter?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Zum einen geht es da weniger ums Alter, sondern um den Ausbildungsstand. Zum anderen steht nirgendwo "nur bis zum Verteiler", sondern "außerhalb des Gefahrenbereichs" (z.B. § 18 Abs. 3 GUV-V C53). Das wird im Feuerwehrjargon immer gerne mit dem Verteiler vereinfacht, wie man jedoch einen Gefahrenbereich (= Raum) mit nur einem Verteiler (= Punkt) beschreiben will, stellt jedoch selbst Physiknobelpreisträger vor ein Rätsel.
    Du beziehst dich hier aber auf Angehörige der JF:

    GUV-V C53 §18:
    (3) Angehörige der Jugendfeuerwehren dürfen nur nach landesrechtlichen
    Vorschriften und für Aufgaben außerhalb des Gefahrenbereichs
    eingesetzt werden.

    Mit 16 Jahren kann in manchen Bundesländern durchaus ein FA in der aktiven Abteilung sein und bereits die TM1 Ausbildung abgeschlossen haben. Ich kenne es so, dass ein Melder an jeden FA geht, sobald die TM1-Ausbildung abgeschlossen wurde. Wie er dann im Einsatz eingesetzt wird ist eine andere Sache (z.B. immer mit einer erfahreren Kraft zusammen).
    mein Name ist Programm

  2. #2
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    Wie er dann im Einsatz eingesetzt wird ist eine andere Sache (z.B. immer mit einer erfahreren Kraft zusammen).
    Hm, und was machen wir, wenn keine erfahrene Kraft vor Ort ist bzw. Personalmangel herrscht? Dann siehts im ersten Anlauf schlecht aus mit erfahrenen Kräften und ich als Gruppenführer kann mich nicht um jede unerfahrene Kraft kümmern, zumal ich in der Anfangsphase etwas anders zu tun habe, wie bspw. das Erkunden der Lage oder Kräft nachfordern.

    und by the Way: wir schweifen vom Thema ab!

  3. #3
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    Öhm... wenn ich mich nicht täusche, ist es in allen Bundesländern erst ab 16 möglich die Grundausbildung zu machen. Mit den 2 Jahren Standortausbildung ist man dann 18. Erst nach Abschluss der 2 Jahre Standortausbildung darf man bei Einsätzen mit ausrücken.
    Fazit: an eine Person unter 18 kann eigentlich niemand guten Gewissens (und ohne Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften) einen Melder herausgeben.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
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    @ Akkon
    teilweise ab 16, andere ab 17 oder 18. Je nach Bundesland. Sehr oft steht in den FW-Gesetzen, daß Einsätze ab 18 gefahren werden dürfen. Aber ist BL-abhängig.

    Dazu ist es in der FF des TEs so, daß via Sirene alarmiert wird, und es primär keine FMEs gibt. Somit sollte dringendst vor der Programierung mit der Wehrleitung geredet werden.

  5. #5
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    Wir haben bei uns auch KameradInnen, die unter 18 sind.
    FME gibt es derer drei:
    1. Wehrführer
    2. Stellv. Wehrführer
    3. Erster Gruppenführer

    Primäre Alarmierung ist auch bei uns die Sirene.

    Alle Einsatzkräfte sollen und dürfen zum Einsatz erscheinen.
    Die Einteilung der Kräfte erfolgt durch den GrpFhr. nach Ausbildung und körperl. Eignung.
    Insofern sehe ich kein Problem darin, Einsatzkräfte unter 18 am Geschehen zu beteiligen.
    Es kommt wie immer auf das "Was" und "Wie" an.

    Es ist uns freigestellt, auf eigene Kosten einen FME anzuschaffen und programmieren zu lassen. Einzige Bedingung: Vorher mit der WF und dem Kreisfunkwart absprechen, welche Geräte beschafft werden dürfen, um die Programmierbarkeit sicherzustellen. Eigenes Programmieren ist definitiv tabu!
    Gut wäre für mich jetzt nicht das Problem, da ich in der Sprechfunkausbildung tätig bin und die RICs und Frequenzen kenne. Aber es gibt Vorgaben, an die auch ich mich zu halten habe!
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  6. #6
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    Hi,

    Also bei uns dürfen keine Kameraden unter 18 mit in den Einsatz. Mit 17 dürfen sie zwar ihre Grundausbildung machen, Einsätze sind jedoch tabu. Bei Lapalien haben wir da aber auch schon mal das ein oder andere Auge zugedrückt.

  7. #7
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Öhm... wenn ich mich nicht täusche, ist es in allen Bundesländern erst ab 16 möglich die Grundausbildung zu machen. Mit den 2 Jahren Standortausbildung ist man dann 18. Erst nach Abschluss der 2 Jahre Standortausbildung darf man bei Einsätzen mit ausrücken.
    Grundausbildung (TM1) =/= Truppmannausbildung (TM1+2)
    Zumindest nach FwDV2

  8. #8
    faboi Gast
    Da man nicht weiß, wo jlindec2 herkommt und somit die zutreffenden DV's nicht kennt, kann man hier noch lange diskutieren. Ich denke seine Frage bezgl. des Alters muss er sich selbst beantworten oder die Führung fragen...

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