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Thema: Meldeempfänger ab welchen Alter?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von dg76 Beitrag anzeigen
    Minderjährige dürfen doch nur bis zum Verteiler eingesetzt werden, oder?
    Zum einen geht es da weniger ums Alter, sondern um den Ausbildungsstand. Zum anderen steht nirgendwo "nur bis zum Verteiler", sondern "außerhalb des Gefahrenbereichs" (z.B. § 18 Abs. 3 GUV-V C53). Das wird im Feuerwehrjargon immer gerne mit dem Verteiler vereinfacht, wie man jedoch einen Gefahrenbereich (= Raum) mit nur einem Verteiler (= Punkt) beschreiben will, stellt jedoch selbst Physiknobelpreisträger vor ein Rätsel.

  2. #2
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Zum einen geht es da weniger ums Alter, sondern um den Ausbildungsstand. Zum anderen steht nirgendwo "nur bis zum Verteiler", sondern "außerhalb des Gefahrenbereichs" (z.B. § 18 Abs. 3 GUV-V C53). Das wird im Feuerwehrjargon immer gerne mit dem Verteiler vereinfacht, wie man jedoch einen Gefahrenbereich (= Raum) mit nur einem Verteiler (= Punkt) beschreiben will, stellt jedoch selbst Physiknobelpreisträger vor ein Rätsel.
    Du beziehst dich hier aber auf Angehörige der JF:

    GUV-V C53 §18:
    (3) Angehörige der Jugendfeuerwehren dürfen nur nach landesrechtlichen
    Vorschriften und für Aufgaben außerhalb des Gefahrenbereichs
    eingesetzt werden.

    Mit 16 Jahren kann in manchen Bundesländern durchaus ein FA in der aktiven Abteilung sein und bereits die TM1 Ausbildung abgeschlossen haben. Ich kenne es so, dass ein Melder an jeden FA geht, sobald die TM1-Ausbildung abgeschlossen wurde. Wie er dann im Einsatz eingesetzt wird ist eine andere Sache (z.B. immer mit einer erfahreren Kraft zusammen).
    mein Name ist Programm

  3. #3
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    Wie er dann im Einsatz eingesetzt wird ist eine andere Sache (z.B. immer mit einer erfahreren Kraft zusammen).
    Hm, und was machen wir, wenn keine erfahrene Kraft vor Ort ist bzw. Personalmangel herrscht? Dann siehts im ersten Anlauf schlecht aus mit erfahrenen Kräften und ich als Gruppenführer kann mich nicht um jede unerfahrene Kraft kümmern, zumal ich in der Anfangsphase etwas anders zu tun habe, wie bspw. das Erkunden der Lage oder Kräft nachfordern.

    und by the Way: wir schweifen vom Thema ab!

  4. #4
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    Öhm... wenn ich mich nicht täusche, ist es in allen Bundesländern erst ab 16 möglich die Grundausbildung zu machen. Mit den 2 Jahren Standortausbildung ist man dann 18. Erst nach Abschluss der 2 Jahre Standortausbildung darf man bei Einsätzen mit ausrücken.
    Fazit: an eine Person unter 18 kann eigentlich niemand guten Gewissens (und ohne Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften) einen Melder herausgeben.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #5
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    @ Akkon
    teilweise ab 16, andere ab 17 oder 18. Je nach Bundesland. Sehr oft steht in den FW-Gesetzen, daß Einsätze ab 18 gefahren werden dürfen. Aber ist BL-abhängig.

    Dazu ist es in der FF des TEs so, daß via Sirene alarmiert wird, und es primär keine FMEs gibt. Somit sollte dringendst vor der Programierung mit der Wehrleitung geredet werden.

  6. #6
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    Wir haben bei uns auch KameradInnen, die unter 18 sind.
    FME gibt es derer drei:
    1. Wehrführer
    2. Stellv. Wehrführer
    3. Erster Gruppenführer

    Primäre Alarmierung ist auch bei uns die Sirene.

    Alle Einsatzkräfte sollen und dürfen zum Einsatz erscheinen.
    Die Einteilung der Kräfte erfolgt durch den GrpFhr. nach Ausbildung und körperl. Eignung.
    Insofern sehe ich kein Problem darin, Einsatzkräfte unter 18 am Geschehen zu beteiligen.
    Es kommt wie immer auf das "Was" und "Wie" an.

    Es ist uns freigestellt, auf eigene Kosten einen FME anzuschaffen und programmieren zu lassen. Einzige Bedingung: Vorher mit der WF und dem Kreisfunkwart absprechen, welche Geräte beschafft werden dürfen, um die Programmierbarkeit sicherzustellen. Eigenes Programmieren ist definitiv tabu!
    Gut wäre für mich jetzt nicht das Problem, da ich in der Sprechfunkausbildung tätig bin und die RICs und Frequenzen kenne. Aber es gibt Vorgaben, an die auch ich mich zu halten habe!
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  7. #7
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    Hi,

    Also bei uns dürfen keine Kameraden unter 18 mit in den Einsatz. Mit 17 dürfen sie zwar ihre Grundausbildung machen, Einsätze sind jedoch tabu. Bei Lapalien haben wir da aber auch schon mal das ein oder andere Auge zugedrückt.

  8. #8
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Öhm... wenn ich mich nicht täusche, ist es in allen Bundesländern erst ab 16 möglich die Grundausbildung zu machen. Mit den 2 Jahren Standortausbildung ist man dann 18. Erst nach Abschluss der 2 Jahre Standortausbildung darf man bei Einsätzen mit ausrücken.
    Grundausbildung (TM1) =/= Truppmannausbildung (TM1+2)
    Zumindest nach FwDV2

  9. #9
    faboi Gast
    Da man nicht weiß, wo jlindec2 herkommt und somit die zutreffenden DV's nicht kennt, kann man hier noch lange diskutieren. Ich denke seine Frage bezgl. des Alters muss er sich selbst beantworten oder die Führung fragen...

  10. #10
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Das wird im Feuerwehrjargon immer gerne mit dem Verteiler vereinfacht, wie man jedoch einen Gefahrenbereich (= Raum) mit nur einem Verteiler (= Punkt) beschreiben will, stellt jedoch selbst Physiknobelpreisträger vor ein Rätsel.
    Diese Erklärungsweise ist gar nicht so dumm, wie von Dir dargestellt: Entlang der Einsatzlinie, die sich von der Wasserentnahme bis zum Strahlrohr darstellt, gibt es den Punkt, an dem der Verteiler gesetzt ist. Dieser sollte außerhalb des Gefahrenbereichs sein. Desweiteren wird auch gerne von der "Verteilerlinie" geredet, die sich dann als Orthogonale zur Angriffslinie darstellt, wobei der Kreuzungspunkt beider am Verteiler angeordnet ist. ;-)
    Somit ergibt sich an dieser Stelle doch eine gewisse Logik der Geometrien, oder???

    Egal, schönen Tag noch.
    Gruß,
    Funkwart

  11. #11
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    Zitat Zitat von funkwart Beitrag anzeigen
    Diese Erklärungsweise ist gar nicht so dumm, wie von Dir dargestellt: Entlang der Einsatzlinie, die sich von der Wasserentnahme bis zum Strahlrohr darstellt, gibt es den Punkt, an dem der Verteiler gesetzt ist. Dieser sollte außerhalb des Gefahrenbereichs sein. Desweiteren wird auch gerne von der "Verteilerlinie" geredet, die sich dann als Orthogonale zur Angriffslinie darstellt, wobei der Kreuzungspunkt beider am Verteiler angeordnet ist. ;-)
    Somit ergibt sich an dieser Stelle doch eine gewisse Logik der Geometrien, oder???
    Das scheitert schon daran, dass in vielen Einsätzen gar kein Verteiler gesetzt wird und er ansonsten erfahrungsgemäß eher irgendwo im (zunächst kaum bekannten) Gefahrenbereich als außerhalb liegt.

  12. #12
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    Zitat Zitat von funkwart Beitrag anzeigen
    Diese Erklärungsweise ist gar nicht so dumm, wie von Dir dargestellt: Entlang der Einsatzlinie, die sich von der Wasserentnahme bis zum Strahlrohr darstellt, gibt es den Punkt, an dem der Verteiler gesetzt ist. Dieser sollte außerhalb des Gefahrenbereichs sein. Desweiteren wird auch gerne von der "Verteilerlinie" geredet, die sich dann als Orthogonale zur Angriffslinie darstellt, wobei der Kreuzungspunkt beider am Verteiler angeordnet ist. ;-)
    Somit ergibt sich an dieser Stelle doch eine gewisse Logik der Geometrien, oder???
    Oder. Einen Raum durch zwei sich kreuzende, unbegrenzte Linien beschreiben zu wollen, zieht dann die Konsequenz nach sich, dass die ganze Welt ein Gefahrenbereich ist, und Leute nach der Ernennung zum Anwärter zwangsläufig zu verbuddeln sind.

  13. #13
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Oder. Einen Raum durch zwei sich kreuzende, unbegrenzte Linien beschreiben zu wollen, zieht dann die Konsequenz nach sich, dass die ganze Welt ein Gefahrenbereich ist, und Leute nach der Ernennung zum Anwärter zwangsläufig zu verbuddeln sind.
    Genau!
    ein Raum ist 3-Dimensional, was man spätestens bei einem Moorbrand lernt.
    mein Name ist Programm

  14. #14
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    Bei uns kann man mit 15 die Grundausbildung machen. Mit abgeschlossener Grundausbildung dürfen die Jugendlichen bedingt an einsätzen teilnehmen. (kein VU o.ä. und keine Einsätze im Gefahrenbereich) Ansonsten gilt bei uns die Regel: Grundausbildung= Einsatzfähig und somit bekommt JEDER einen Melder der Einsätze fahren darf.

    PS.: Meine Wehr ist in Bayern.
    1862-2012
    150 Jahre
    Freiwillige Feuerwehr Fürstenfeldbruck
    www.feuerwehr-ffb.de

  15. #15
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    Zitat Zitat von consti_ffb Beitrag anzeigen
    Bei uns kann man mit 15 die Grundausbildung machen. Mit abgeschlossener Grundausbildung dürfen die Jugendlichen bedingt an einsätzen teilnehmen. (kein VU o.ä. und keine Einsätze im Gefahrenbereich) Ansonsten gilt bei uns die Regel: Grundausbildung= Einsatzfähig und somit bekommt JEDER einen Melder der Einsätze fahren darf.

    PS.: Meine Wehr ist in Bayern.
    sorry ich meinte mit 16 darf man die Grundausbildung machen...
    1862-2012
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    Freiwillige Feuerwehr Fürstenfeldbruck
    www.feuerwehr-ffb.de

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