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Thema: Betten in Bereitschaft. Vorgaben durch BGV, UVV, etc?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Betten in Bereitschaft. Vorgaben durch BGV, UVV, etc?

    Zurzeit sind wir dabei eine neue Unterkunft für unsere Bereitschaft zu bekommen. Hierbei haben wir auch einen Schlafraum mit den Masen 4x1,85m. Hierbei ist die Frage wie wir am besten da zwei Betten für den HvO-Dienst hineinbekommen. Hierbei ist auch die Frage ob "höher gelegene Betten" (wie zum Beispiel Doppelstockbetten) von den Verschiedenen Vorschriften, Versicherungen, etc benutzt werden dürfen.
    Eine zweite Idee von uns ist folgende.
    In ca. 1,8m Höhe wird der Raum um 15cm breiter. Vergrößert sich also auf 2,00m. Jetzt kam die Idee in dieser Höhe 2 Betten zu bauen. Jedoch müßte man bei einem Alarm erst die 1,8m über eine Leiter hinunter.
    Ich persönliche finde diese zu Risikohaft.

    Von daher würde ich gerne Wissen ob es für Ruheräume von Bereitschaft, RD, FW irgendwelche Vorschriften,Regelungen durch die BGG,BGV,UVV und wie sie alle heißen gibt.

    Und bitte sagt nicht das dürft ihr nicht etc. Bitte nennt am besten auch eine Quelle wo ich das nachlesen kann.

    MFG
    Snipero

  2. #2
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    Ich würde die Betten evtl. hintereinander stellen, je nachdem wo sich die Tür befindet.
    (Siehe Zeichnung)

    Was muss bzw. soll noch in den Raum? Die Betten in die Höhe zu legen, wäre mir auch zu Risikohaft. Dann lieber nebeneinander, hintereinander, wie auch immer...
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  3. #3
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    Also hintereinander funktioniert nicht. Ist von die Bettgrößen her nicht machbar. Und deine Zeichnung wo die ist Tür kommt schon sehr gut hin. Evtl wäre nich gedacht 2 kleine Spinde mit rein zu stellen. Aber das würden wir erst machen wenn wissen wie wir die Betten haben. Also von daher sind die spinde kein muß.

  4. #4
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    der Raum ist sehr sehr schmal, ob da sinnvoll 2 Betten rein passen?
    selbst für ein Bad oder ne Küche wäre das nix.

  5. #5
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    Bettengröße (Matratzengröße):190 x 90 cm
    größer könnt ihr nicht gehen. Und die Betten passen dann genau hintereinander.
    Bedenkt, daß eine normale Tür eine Breite von 90 cm hat, und diese auch noch einigermaßen aufgehen soll.

  6. #6
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    Konkrete Anforderungen an solche Ruheräume gibt es nicht, die aktuelle Arbeitsstättenverordnung beschränkt sich auf
    (2) Bereitschaftsräume nach § 6 Abs. 3 Satz 3 und Pausenräume, die als Bereitschaftsräume genutzt werden, müssen dem Zweck entsprechend ausgestattet sein.
    Etagenbetten sind bei Beschäftigten im Alarmdienst m. M. n. eindeutig nicht "dem Zweck entsprechend".

    Grundsätzlich sehe ich alleine schon die Grundfläche des Raumes grenzwertig, bei einem Neubau darf man einen Bereitschaftsraum für zwei Personen nicht so planen. Man muss sich mal fragen, ob es der Gesundheit bzw. dem Wohlbefinden förderlich ist, die Nacht auf so engem Raum mit zwei Personen zu verbringen.

    Eine Ablagemöglichkeit (Tisch) ist zwingend vorzusehen, idealerweise ein Spind für Privatgegenstände. Auf Stühle kann man m M. n. verzichten, wenn es einen entsprechenden Aufenthalts- bzw. Pausenraum gibt.

    Die DIN 14092-1 für Feuerwehrhäuser, die man als Stand der Technik heranziehen kann, fordert 15 m² für ein Zweibettzimmer. Das ist das Doppelte von dem, was ihr plant. In meinen Augen ist das so eine Fehlplanung, die den notwendigen Mitarbeiterschutz nicht berücksichtigt.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Snipero Beitrag anzeigen
    Zurzeit sind wir dabei eine neue Unterkunft für unsere Bereitschaft zu bekommen.
    Ich würde die Idee mit dem Schlafraum in der Form aufgeben.
    Wirklich Platz hat man keinen und in so einem kleinen Kämmerchen mit 2 Personen.. ich weiß nicht.
    Ich würde folgendes machen: In diesen Raum ein Doppelstockbett, der Rest kann man ja als Lagerfläche bzw Umkleide nutzen.

    In einem anderen, größeren Raum (z.B. Ausbildungsraum) würde ich ein Klappbett installieren.
    Ausserdem würde ich wenn ich eh eine Couch kaufe in ein etwas höherwertiges Modell mit ordentlicher Schlaffunktion investieren.

    Vorteil: Ich hätte so noch bis zu 4 Gästeschlafplätze.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
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    Um mal die ein oder andere Frage zu klären.
    Also wir betreiben bei uns ein Hvo-system mit jeweils 12std schichten von Fr 18uhr bis mo 6uhr, nach möglichkeit mit je 2 Diensthabenden.
    Der großteil der aktiven Fahrer wohnt direkt im Ort und fährt auch von Zuhause aus. Da wir aber auch KameradenInen haben die von "ausserhalb" kommen ist es angebracht einen Schlafraum einzurichten oder zumindest irgendwas wo man schlafen kann.
    Es würden also ca. 2-4 Übernachtungen pro Monat im BRK-Heim statt finden.
    Und unsere Einsatzzahlen liegen bei ca 2,67 Einsätzen pro Wochenende (laut Statistik) und die nächsten Rettungswachen befinden sich in 10km, 12km, 20km und 25km Entfernung.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Snipero Beitrag anzeigen
    Um mal die ein oder andere Frage zu klären.
    Nach dem was du schreibst wäre ein der ursprüngliche Plan mit den 2 festen Betten rausgeworfener Platz..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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