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Thema: Ist es erlaubt den 4m Funk über Melder zuhören

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  1. #1
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    Ist es erlaubt den 4m Funk über Melder zuhören

    Ich wollte nur wissen ob man den 4m Funk über Melder mithören darf.

  2. #2
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    Zitat Zitat von ffmk
    Ich wollte nur wissen ob man den 4m Funk über Melder mithören darf.
    Nein, es ist bei Strafe verboten.

  3. #3
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    das habe ich auch in der Wehr gesagt aber die meinten, dass es erlaubt sei wenn die fahrzeuge voll sind über die informationen des Funks mit privatwagen zum Einsatz nach zu kommen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von ffmk Beitrag anzeigen
    das habe ich auch in der Wehr gesagt aber die meinten, dass es erlaubt sei wenn die fahrzeuge voll sind über die informationen des Funks mit privatwagen zum Einsatz nach zu kommen.
    Sind die Fahrzeuge voll, ist alles was darüber hinaus die Einsatzstelle anfährt erstmal verzichtbar und führt beinahe zwingend dazu, dass die oftmals chaotische Erstphase des Einsatzes bis zum Duschen danach anhält, um es mal so auszudrücken. Bösere, kürzere Version: Eine Führbarkeit ist mit solchen Zigeunereinheiten nicht gegeben.

  5. #5
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Sind die Fahrzeuge voll, ist alles was darüber hinaus die Einsatzstelle anfährt erstmal verzichtbar[...]Bösere, kürzere Version: Eine Führbarkeit ist mit solchen Zigeunereinheiten nicht gegeben.
    Muss ich teilweise widersprechen:
    • Wie ist es mit Staffelfahrzeugen wie TSF? Die sind zwar von der Besatzung her für eine Staffel, von der Beladung her für eine Gruppe ausgelegt. Sind die fehlenden Kräfte dann wirklich entbehrlich?
    • Zigeunereinheiten nicht führbar: Jein! Das kommt auf die Führungskräfte an.


    Unsere Verhaltensweisen lauten Wehrübergreifend:
    • Je mehr Einsatzkräfte vor Ort, desto besser!
    • Jede nachrückende Kraft meldet sich bei der für Ihre Einheit zuständigen Führungskraft (siehe Funktionsweste) als einsatzbereit, begibt sich dann in einen speziell gekennzeichneten Bereich ("Sammelplatz") und wartet auf weitere Befehle.
    • Atemschutzgeräteträger rüsten sich aus, lassen die Maske aber eingepackt (Dann müssen die Masken nach dem Einsatz nicht erneut gereinigt werden, falls die Kraft nicht eingesetzt wurde) und begeben sich zum Sammelplatz.

    Das hat sich bewährt, bisher kam es nie zu Problemen. Das ist alles eine Sache der Disziplin.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  6. #6
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    Ach, das hatten wir doch alles schon mal:
    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Wie ist es mit Staffelfahrzeugen wie TSF? Die sind zwar von der Besatzung her für eine Staffel, von der Beladung her für eine Gruppe ausgelegt. Sind die fehlenden Kräfte dann wirklich entbehrlich?
    Im eigenen Ort können die nachkommen, da wird sich das auch nicht verhindern und nach außen verkaufen lassen. Als überörtliche Unterstützung wird das Fahrzeug als Einsatzmittel, d.h. Mannschaft und Gerät nachgefordert, da weiß der nachfordernde dass da nur eine Staffel drauf sitzt. Die kann er einplanen (Beschäftigung, Verpflegung...), den Rest eben nicht.

    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Zigeunereinheiten nicht führbar: Jein! Das kommt auf die Führungskräfte an.
    Wenn bei größeren Lagen 150 Mann gebraucht werden, aber plötzlich 200 anreisen, die nach X Stunden rummeckern, weil sie nirgendwo sinnvoll beschäftigt werden, weil die Würstchen nicht reichen..., dann soll das auf die Führungskraft ankommen? Klar, man kann ja bei Nachforderungen einfach mal davon ausgehen, dass XY Personen mehr kommen, und steht dann eben blöd da, wenn mit dem TSF doch nur 6 Leute kommen. Wie man's macht...

    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    • Je mehr Einsatzkräfte vor Ort, desto besser!
    • Jede nachrückende Kraft meldet sich bei der für Ihre Einheit zuständigen Führungskraft (siehe Funktionsweste) als einsatzbereit, begibt sich dann in einen speziell gekennzeichneten Bereich ("Sammelplatz") und wartet auf weitere Befehle.
    • Atemschutzgeräteträger rüsten sich aus, lassen die Maske aber eingepackt (Dann müssen die Masken nach dem Einsatz nicht erneut gereinigt werden, falls die Kraft nicht eingesetzt wurde) und begeben sich zum Sammelplatz.
    Das wären für mich keine Arbeitsgrundlagen, da würde ich nicht führend mitarbeiten wollen.
    Und wenn dann der Privat-PKW auf der "Einsatzfahrt" verunglückt, oder die Kommune den Kostenbescheid wegen Unverhältnismäßigkeit an die Wand pinnen kann, ist "je mehr, desto besser" plötzlich wieder blöd...

  7. #7
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    Zitat Zitat von Aeskulap Beitrag anzeigen
    Nein, es ist bei Strafe verboten.
    Es sei denn man hat die Erlaubniss dazu.
    Entweder (vorzugsweise Schriftlich) vom Betreiber des Funverkehrskreises oder aufgrund eines Landeserlasses. Der betreffende Personenkreis ist aber EXTREM eingeschränkt und ausnahmslos unter den höheren Führungsdienstgraden angesiedelt.

    Wenn jemand also so fragen muss :
    JA - Es ist bei Strafe verboten.

    Etwas umstritten ist es wie es aussieht wenn man ALarmiert wird UND die "Führung, ganz oben!" ausdrücklich gestattet hat nach einer Alarmierung auf der Anfahrt mitzuhören UND der Melder auch schon mit schaltbarer Mithörfunktion ausgehändigt wurde.
    In so einem Fall dürfte der FA raus sein, aber die Frage ist aufgrund der Rechtmässigkeit oder nur aufgrund eines Verbotsirrtums.

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
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