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Thema: minderjährige wie lange auf SEG einsätzen

  1. #1
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    minderjährige wie lange auf SEG einsätzen

    hi

    hab mal wieder ne frage wie lange dürfen bei euch minderjährige

    auf SEG einsätze?

    Dürfen sie überhaupt mit?

    was für aufgaben können bekommen sie bei euch?

    oder werden sie nur in der fahrzeug halle eingesetzt?

    gruß marcel

  2. #2
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    Hallo!

    " Minderjährige " haben grundsätzlich dem Einsatzdienst Fernzubleiben....gerade bei SEG-Einsätzen!!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  3. #3
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    Bei uns ist das so , das die minderjährigen nur bis zu einer bestimmten Grenze mit dürfen! Bis an die "front" dürfen sie nich, aber andersrum "Einsatzerfahrung" bekommt man nur , wenn man auch Einsätze mitfährt!
    Grüße
    Sascha

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen Belustigung=)

  4. #4
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    ja ok. werden bei euch die jugendlichen nach 22.00 uhr nach hause geschickt oder dürfen sie so lange da bleiben bis der einsatz zu ende is? mit einverständnis erklärung der eltern??


    gruß marcel

  5. #5
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    Wenn es abzusehn ist das es länger dauert, dann werden "alle" kameraden gefragt , ob und wann sie nach hause wollen/müssen ! Die jugendlichen ( ab 16 ) dürfen, wenn sie es wollen bis zum schluss dableiben!Aber sie wissen auch, das die Ausbildung/schule vorgeht!
    Grüße
    Sascha

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  6. #6
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    ah ja gut zu wissen also werden sie auch nachts alamiert bzw. angerufen (ab 16)?? richtig

    danke für deine info


    gruß marcel

  7. #7
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    bei uns bekommt jeder einen Alarmempfänger, aber erst nach abschluss seines "Grundlehrganges" ! Weil auch die jungen Kameraden müssen lernen wie es bei einem Einsatz abgeht, was zu tun ist .. und erfahrung muss jeder sammeln!
    Ab 16 wird man bei uns in die Kampftruppe aufgenommen, vorher ist man bei der jugendgruppe !
    Grüße
    Sascha

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  8. #8
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    ja genau so ist das bei uns auch nur das wir noch über telefon alamiert werden. und mit der ausbildung das weis ich nich muss ich mal nach hören


    gr´ß marcel

  9. #9
    PATRON-PRO Gast

    minderlährige und SEG

    Hallo erstmal,
    bei uns kann man überhaupt erst mit 16 in eine Organisation eintreten die ein Teil einer SEG stellt.
    Mit fahren darf jeder erst wenn er einen Lehrgang besitzt der ihnen bewilligt in SEG-Einsätzen hilfe zuleisten.
    Und der nächste PUNKT ist doch der:
    Tritt ein 16 järiger in eine FF ein und macht dannsein Anwärterjahr und wird dann mit 17 in die FF aufgenommen so sieht er häufig auch Dinge wo man sich fragt muss ein minderjähriger so etwas schon sehen!?
    Und deshalb bin ich der Meinug sollte jeder Jugendliche selbst entscheiden ob er SEG- Einsätze mitfahren will oder nicht, solange sein Vorgesätzter dies erlaub!
    Trotsdem sollten einige Sachen beachtet werden finde ich :
    Die Schule sollte nicht darunter leiden und man sollte ein bisschen nach dem Jugendschutzgesetz gehen- da es bei Einsätzen ja häufig "Bereitstellung "über längere Zeit gibt und wenn dies am späten Abend ist sollte man dies beachten

    MKG
    PATRON-PRO

  10. #10
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    auf Seiten der Feuerwehr

    Ist das bei der FW im jeweiligen Feuerwehrgesetz geregelt ?

  11. #11
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    Ja zumindest in Bayern ist in der Feuerwehrdienstvorschrift vorgesehen, dass Jugendliche erst ab 16 und mit abgeschlossener Grundausbildung an Einsätzen teilnehmen dürfen. Allerdings nicht im unmittelbaren Gefahrenbereich und nur unter Aufsicht eines erfahrenen FW Dienstleistenden!

    GreetZ
    Mit kamderadschaftlichen Grüßen

    Retten - Bergen - Löschen - Schützen
    <b>Gott zur Ehr dem nächsten zur Wehr</b>

  12. #12
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    FwDV

    Kann mir jemand sagen, welche FwDV das in Baden-Württemberg ist ?

  13. #13
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    Wenn mich nicht alles täuscht, geht es hier nicht um eine FwDV, sondern um das Feuerwehrgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
    Mir wäre auf Anhieb keine FwDV bekannt wo sowas drinstehen sollte. Wie gesagt, in Bayern ab 16 (wobei hier der Einsatz nur außerhalb des Gefahrenbereiches erlaubt ist.(Was auch immer diese Definition aussagen mag in Bezug auf "Bis zum Verteiler")).

    Jedoch sollte man immer daran denken, das ein Jugendlicher eigentlich immer beaufsichtigt, bzw. mit einem erfahrenen FWler, bzw Sani zusammenarbeiten sollte.

    MFG Freefire

  14. #14
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    Richtig in der FwDV steht sowas nicht drin die sind ja auch Bundeseinheitlich. Wie das in den jeweiligen Fw-Gesetzten drin steht weiß ich nicht und selbst wenn ein Gesetzt den einsatz einer 16jährigen erlaubt kann in der Satzung/Alarm-und Ausrückordnung noch etwas anderes drinnstehen. Auf das JöschGe muss man meiner meinung nach nicht achten die meisten 16 Jugendlichen halten sich auch bis spät in die NAcht in Discos auf dann können sie doch auch bis nach 24 Uhr hoheitliche aufgaben erfüllen oder????
    Das man bei solchen Einsätzen Sachen zu sehen bekommen kann die nichts für Jugendliche sind ist Richtig aber ich habe sowas noch nicht gesehen und ich weiß nicht ob ICH (19) damit besser zurechtkommen würde als 16 Jährige.
    MfG STORM

    __________________________
    Packen wir es an!

  15. #15
    RangerF Gast
    Ich denk wir als HiOrgs sollten uns nicht mit Diskobetreibern gleichstellen, und vermehrt auf das JÖSchG achten, daher finde ich es okay, wenn die Jugendlichen zwischen 16 und 18 gefragt werden und nicht vorausgesetzt wird, dass sie auch nach 24 Uhr bereit sind, Dienst zu schieben.
    Was belastende Bilder/Einsätze angeht, denke ich sollte es jedem selbst überlassen bleiben, ob er sich dem gewachsen fühlt, auch den Einsatzkräften über 18.
    Es ist mir klar, dass das nicht bei jedem Einsatz einzeln durchführbar ist, aber wenn ein freiwilliges Mitglied einer HiOrg, sich dem generell nicht gewachsen fühlt, sollte er/sie beim Leiter seiner HiOrg ein offenes Ohr finden.
    Geändert von RangerF (07.01.2003 um 15:26 Uhr)

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