
Zitat von
Mr. Blaulicht
Sicherlich kann der Arbeitgeber eine Tätigkeit in einer FF regelmentieren oder sie sogar ganz unterbinden. Sämtliche Nebentätigkeiten - und dazu gehören sehr wohl auch der Dienst in einer Feuerwehr und Brandsicherheitswachen - müssen dem Arbeitgeber gemeldet und von diesem genehmigt werden. Er wird dies auch tun, wenn anzunehmen ist, dass die nebenberufliche Tätigkeit eine Leistungsminderung mit sich bringt.