Hi,

Zitat von
WernerG
Hm, wenn ich die einschlägige BOS-Funkrichtlinie richtig lese bzw. im Kopf habe, sollte man unter "oberstem Häuptling" wohl eher die dazu ermächtigte Bundes- bzw. Landesbehörde verstehen! Niemand anderes kann diese Genehmigung erteilen.
Das ist etwas "Grauzone"
In der REgel gibt es vorgaben -von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich- wie mit Funkgeräten die ausserhalb des konkreten Dienstanlasses von Personen mitgeführt werden umzugehen ist. In einem Bundesland bedarf in jedem Fall der Zustimmung der Aufsichtsbehörde, in anderem wird das ab einer Bestimmten Funktion aufwärts als "fast normalfall" angesehen. Allerdings geht es hier im den Fall -ausserhalb eines konkreten Dienstlichen Auftrages-
Wobei die Möglichkeit der Sanktionierung sehr bescheidne sind, denn zum Zeitpunkt als diese Regelungen erlassen wurden braucht man für dne Besitz eines FuGs noch eine Erlaubniss die dann nach dieser Maßgabe erteilt wurde.
Da nun aber bereits jeder Bundesbürger mangels Verbot eine Erlaubniss besitzt ein FuG zu besitzen spielt es für das reine Mitführen ausserhalb des konkreten Dienstlichen Auftrages keine Rolle mehr...
Und der Betrieb darf ja eh nur aus dienstlichem Grund geschehen, egal wer das FuG nun hat. Der Wehrführer mit Dienstlichen HFG darf genausowenig mit dem Kollegen aus dem NAchbarort über dasFuG Schach spielen wie der kleine Anwärter.
Jetzt könnte man argumentieren das die Umsetzung des Alarms ein dauerhafter dienstliche rAuftrag ist. Aus dieser Sichtweise wäre der Betrieb dann Erlaubt. Dem würden sicher auch einige Amtsrichter Folgen.
Aber es kann auch gut sein das dann im Falle eines alles -nach einer Anzeige eines Missgünstigen- der Fall genau bei dem Staatsanwalt auf dem Tisch landet der das anders sieht und dann wenn dann auch der Richter sich darauf nicht einlassen will bleibt nur noch der Verbotsirrtum als Hoffnung...
Wobei ich grundsätzlich der MEinung bin das FuGs im Dauerbetrieb als reine Auswerteempfänger nichts verloren haben... Die GEfahr das so ein GErät durch Fehler oder auch Defekt unbemerkt auf Dauersenden geht ist zu groß.
Zu dem würde es mit einem Melder wesentlich weniger REschtunsicherheiten geben.
Es wäre nur zu klären ob du ein Berechtigter Empfänger bist - und das dürfte spätestens nach Absprache des Wehrführers mit der Leitstelle auch bei offenem Melder der Fall sein.
(Bei Melder der nur auf deine Schleifen reagiert reicht wohl der Wehrführer...)
Auf jeden Fall muss dann aber die Liste der Empfänger ebenfalls mit dem Wehrführer abgestimmt sein.
Das technisch bedingt jede Schleife/Ric vom Computer ausgewertet wird ist erst einmal so. Das ist innerhalb eines Melders ja nichts anderes, die Modernen werten auch jede Schleife / Ric aus und vergleichen erst dann.
Wenn dann aber FMS Auswertung aktiviert ist und auch noch mehr daten für die Protokollfunktion hinterlegt sind als eutre Eigenen, dann könnten trotzdem blöde Fragen kommen auf die du keine Sinnvolle antwort hast.
GRuß
Carsten
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