Hallo!
Das ganze Leben ist eine Grauzone, da Rechtsprechung durch Juristen nach belieben interpretiert wird.
Auf deine Frage bezogen:
Wenn an eurer Wache ein Fug mitläuft, darf es das für gewöhnlich.
Sinn des ganzen ist ja das Befugte den Funk mithören können.
Es ist für mein Rechtempfinden nicht wirklich relevant, ob man nun FMS und 5-Ton gleichzeitig mittels PC auswertet um z.B. eine zusätzliche SMS-Alarmierung zu betreiben.
Allerdings geht das wieder in einen ganz anderen Bereich: SMS-Alarmierung kann fürchterliche Nebenwirkungen haben. Aber weiter zu Thema...:
Solange die Fug's innerhalb der Feuerwache laufen und sicher gestellt ist das Informationen und Alarme nur an Berechtigte verteilt werden, sehe ich da kein Problem.
Wenn die Feuerwache keinen Internetanschluß hat, muss man da halt Internet hin bekommen.
Wie weit wohnt das nächste FW-Mitglied entfernt, welches daheim WLAN laufen hat?
Dort Zugang einrichten, dann geeignete Antenne und WLAN-Karte an die Feuerwache.
Der oberste Häuptling kann bestimmten Führungspersonen das Recht erteilen Funkgeräte auch ausserhalb des Dienstes (also Privatzeit) mit zu führen.
Ein Funkgerät berechtigt daheim betreiben zu können, fällt technisch gesehen in die selbe Schublade.
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser





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