Hi Carsten!
Ich weis nicht wie es bundesweit in der Praxis aussieht.
Rechtlich ist die Meterwellenrichtlinie klar: Nur mit Sondergenehmigung oberste Ladesbehörde / Innenministerium.
In der Praxis in NRW sowie einigen anderen Bundesländern habe ich meine Bedenken ob das wirklich so eng gesehen wird.
So haben die obersten Häuptlinge aller größeren Organisationen (FW, DRK, ...und neben den Polizeipräsidenten auch der ein oder andere *räusper* Sohn eines Innenministers häufig ein oder mehrere Fug13b im privaten Umfeld.
Und alles was eine Etage tiefer steht und Teilverantwortlichkeiten abgedrückt bekommt, schnallt sich das Köfferchen mit dem Fug8b und der mit reingeknoteten, bemitleidenswert verbogenen Magnetfußantenne auf den Beifahrersitz des Privat-PKW's.
Ich glaube nicht das die alle eine Sondergenehmigung haben.
Wie gesagt: Ich rede hier von Führungsköpfe. Wehrleitung sammt Stellvertreter, aus dem RD Bereich häufig OrgL und LNA usw. "Normales Dienstfolk" hat ausserhalb seines Dienstes nix mehr mit Funk zu tun, was über einen FME/DME hinaus geht.
Selbstverfreilich. In der Freizeit mithören was die Kollegen so machen ist damit nicht gewollt.
Sondern ausschließlich dazu, um innerhalb kürzester Zeit nach Alarmierung am Funk zu sein.
Hmm...aber nicht mittels einem Soundkartendecoderprogramm und dann über Internet->GSM->SMS.
Das ist keine Alarmierung im Sinne einer BOS, sondern allerhöchstens eine fragwürdige Spielart, die *möglicher weise* in Sonderfällen einen minimalen Nutzen bringt.
Und wer dafür einen Gamer-PC aus der Abteilung "Fußheizung" abstellt, der permanent 300W aus der Steckdose zieht, sollte übers Knie gelegt werden...
Nun, wenn man berücksichtigt das solche Sachen vielleicht von Lüsterklemmenkünstlern gestrickt werden: Sicher.
Aber wenn man sowas anständig macht, sinkt das Risiko auf solch einen "Dauerträger-Defekt" ins bodenlose.
BTW: Im hier vorliegenden Fall empfahl ich die RX-NF vom eh in der Wache mitlaufenden Fug ab zu nehmen. Das verharmlost die Rechtliche Seite erheblich, weil das Funkgerät an sich ja definitiv berechtigt betrieben wird.
Und will man kein anständiges Fug für sowas nehmen, gelangt man schnell zu einem Unikum wo jeder Staatsanwalt schon beim bloßen Anblick was illegales empfindet.
Egal ob da nun ein Uniden-Scanner auf nem PC steht, oder ein angestrickter FME.
Es ist eine technische Einheit die so generell schonmal nichts mit der Soll-Ausstattung des Dienstraumes zu tun hat. Und wenn das Teil dann auch noch BOS-Funk empfängt und irgendwie weiter leitet ins pöse, pöse Internet...hei, da freut sich ein Staatsanwalt.
Ein PC neben dem normalen Dienst-Fug dürfte da "harmloser" aussehen von der rechtlichen Betrachtungsweise.
Und wenn's ein 19"-Rechner im Leitstellentisch eingelassen ist, gibt's da gar nix zu mäkeln, solange man damit keinen extremen Mist baut (Sprechfunk als Webradio streamen und so Sachen).
Aus Sicht eines Praktikers, jawoll.
Aber im Falle eines Falles schauen Juristen drauf und beißen sich direkt in plumpe Meinungsbildung fest. Und ein Meldeempfänger ist nicht gedacht als Funkempfänger zur Anbindung an einer Soundkarte / eines Rechners.
Ich fürchte fast, aus Sicht eines Juristen könnte ein FME sogar noch schlimmer sein als ein Scanner. Denn nicht nur das die Anlage etwas ordnungswidriges/böses/gefahrbringendes macht. Nein, es wird zu diesem "Verbrechen" ein Teil missbraucht, welches den Anschein macht ein von öffentlichen Geldern angeschafter FME sammt Heimzusatz zu sein!
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser