
Zitat von
Rosenbauer
Zunächst mal: So viel ich weiß, ist ja der Besitz von Funkgeräten für BOS-Frequenzen noch erlaubt, die Verwendung, also Mithören aber nicht mehr. Ist das so richitg?
Richtig.

Zitat von
Rosenbauer
Bei uns in der Umgebung haben einige Feuerwehren eine SMS-Alarmierung, wo der Rechner zur Funkauswertung in der Wache läuft, was ja legal sein sollte.
Wie sieht es aber jetzt eigentlich aus, wenn der PC, der die SMS versendet nicht in der Wache, sondern bei einem FW-Mitglied privat zu Hause steht, da z.B. in der Wache kein schnelles Internet verfügbar ist?
Ist das dann genau so illegal wie Mithören?
Ich persönlich, denke das selbst im Feuerwehrhaus das abhören und auswerten des kompletten Funkverkehrs verboten ist.
Zuhause aber definitiv, sofern du für ein FUG keine Erlaubnis hast.

Zitat von
Rosenbauer
Zudem würden mich die Strafen auch mal interessieren. Ich weiß, daß es theoretisch zu Freiheitsstrafen kommen KANN, aber welche Strafen werden in der Praxis wirklich angewendet?
Freue mich auf Antworten!
Je nachdem wie oft sie es dir nachweisen können, rechne mal mit ca 40-80 Tagessätzen, wie man bei einigen Urteilen erlesen kann.
1 Tagessatz = 1/30 deines Einkommens.
Zusätzlich wird bei solchen Dingen auch oft das Tatwerkzeug, zB
Piepser, Scanner, FUG und PC eingezogen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.