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Thema: Rechtliche Frage: Mithören zum Zweck SMS-Alarmierung erlaubt?

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Rosenbauer Beitrag anzeigen
    Zunächst mal: So viel ich weiß, ist ja der Besitz von Funkgeräten für BOS-Frequenzen noch erlaubt, die Verwendung, also Mithören aber nicht mehr. Ist das so richitg?
    Richtig.

    Zitat Zitat von Rosenbauer Beitrag anzeigen
    Bei uns in der Umgebung haben einige Feuerwehren eine SMS-Alarmierung, wo der Rechner zur Funkauswertung in der Wache läuft, was ja legal sein sollte.
    Wie sieht es aber jetzt eigentlich aus, wenn der PC, der die SMS versendet nicht in der Wache, sondern bei einem FW-Mitglied privat zu Hause steht, da z.B. in der Wache kein schnelles Internet verfügbar ist?
    Ist das dann genau so illegal wie Mithören?
    Ich persönlich, denke das selbst im Feuerwehrhaus das abhören und auswerten des kompletten Funkverkehrs verboten ist.
    Zuhause aber definitiv, sofern du für ein FUG keine Erlaubnis hast.

    Zitat Zitat von Rosenbauer Beitrag anzeigen
    Zudem würden mich die Strafen auch mal interessieren. Ich weiß, daß es theoretisch zu Freiheitsstrafen kommen KANN, aber welche Strafen werden in der Praxis wirklich angewendet?
    Freue mich auf Antworten!
    Je nachdem wie oft sie es dir nachweisen können, rechne mal mit ca 40-80 Tagessätzen, wie man bei einigen Urteilen erlesen kann.
    1 Tagessatz = 1/30 deines Einkommens.
    Zusätzlich wird bei solchen Dingen auch oft das Tatwerkzeug, zB
    Piepser, Scanner, FUG und PC eingezogen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    149
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Richtig.


    Ich persönlich, denke das selbst im Feuerwehrhaus das abhören und auswerten des kompletten Funkverkehrs verboten ist.
    Zuhause aber definitiv, sofern du für ein FUG keine Erlaubnis hast.
    Was bedeutet dabei "Auswerten des gesamten Funkverkehrs"? Wenn man FMSCrusader laufen lässt wertet der erstmal alles aus. Daran angeschlossene Programme lassen sich einstellen, dass sie nur auf die RICs der Wehr reagieren. Ist ein solches Setup im Gerätehaus schon Grauzone oder geht sowas?

    Was bedeutet "Erlaubnis für ein FUG haben"? Funkerkurs hat ja jeder, wer erteilt im Zweifelsfall eine "Erlaubis für ein BOS-Gerät daheim"? Kommandant der Wehr?

  3. #3
    Registriert seit
    21.09.2009
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    2.686
    Hallo!

    Zitat Zitat von Thorongil Beitrag anzeigen
    Was bedeutet dabei "Auswerten des gesamten Funkverkehrs"? Wenn man FMSCrusader laufen lässt wertet der erstmal alles aus. Daran angeschlossene Programme lassen sich einstellen, dass sie nur auf die RICs der Wehr reagieren. Ist ein solches Setup im Gerätehaus schon Grauzone oder geht sowas?
    Das ganze Leben ist eine Grauzone, da Rechtsprechung durch Juristen nach belieben interpretiert wird.

    Auf deine Frage bezogen:

    Wenn an eurer Wache ein Fug mitläuft, darf es das für gewöhnlich.
    Sinn des ganzen ist ja das Befugte den Funk mithören können.
    Es ist für mein Rechtempfinden nicht wirklich relevant, ob man nun FMS und 5-Ton gleichzeitig mittels PC auswertet um z.B. eine zusätzliche SMS-Alarmierung zu betreiben.

    Allerdings geht das wieder in einen ganz anderen Bereich: SMS-Alarmierung kann fürchterliche Nebenwirkungen haben. Aber weiter zu Thema...:

    Solange die Fug's innerhalb der Feuerwache laufen und sicher gestellt ist das Informationen und Alarme nur an Berechtigte verteilt werden, sehe ich da kein Problem.

    Wenn die Feuerwache keinen Internetanschluß hat, muss man da halt Internet hin bekommen.
    Wie weit wohnt das nächste FW-Mitglied entfernt, welches daheim WLAN laufen hat?
    Dort Zugang einrichten, dann geeignete Antenne und WLAN-Karte an die Feuerwache.

    Zitat Zitat von Thorongil Beitrag anzeigen
    Was bedeutet "Erlaubnis für ein FUG haben"? Funkerkurs hat ja jeder, wer erteilt im Zweifelsfall eine "Erlaubis für ein BOS-Gerät daheim"? Kommandant der Wehr?
    Der oberste Häuptling kann bestimmten Führungspersonen das Recht erteilen Funkgeräte auch ausserhalb des Dienstes (also Privatzeit) mit zu führen.
    Ein Funkgerät berechtigt daheim betreiben zu können, fällt technisch gesehen in die selbe Schublade.

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

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