Der oberste Häuptling kann bestimmten Führungspersonen das Recht erteilen Funkgeräte auch ausserhalb des Dienstes (also Privatzeit) mit zu führen.
Jürgen Hüser
Hm, wenn ich die einschlägige BOS-Funkrichtlinie richtig lese bzw. im Kopf habe, sollte man unter "oberstem Häuptling" wohl eher die dazu ermächtigte Bundes- bzw. Landesbehörde verstehen! Niemand anderes kann diese Genehmigung erteilen.