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Thema: Rechtliche Frage: Mithören zum Zweck SMS-Alarmierung erlaubt?

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  1. #5
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    Zitat Zitat von DG7GJ Beitrag anzeigen
    Der oberste Häuptling kann bestimmten Führungspersonen das Recht erteilen Funkgeräte auch ausserhalb des Dienstes (also Privatzeit) mit zu führen.
    Jürgen Hüser
    Hm, wenn ich die einschlägige BOS-Funkrichtlinie richtig lese bzw. im Kopf habe, sollte man unter "oberstem Häuptling" wohl eher die dazu ermächtigte Bundes- bzw. Landesbehörde verstehen! Niemand anderes kann diese Genehmigung erteilen.
    Geändert von WernerG (29.04.2011 um 14:51 Uhr)

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