Hi,
Also das die "Leistellen" das ermitteln lassen ist Schwachsinn. Die Leitstellen sind keine Ermittlungsbehörden.
Wenn, dann lässt eine Staatsanwaltschaft die Daten ermitteln nachdem ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Die Einleitung des Emitllungsverfahrens kann auf eigene Feststellung des Staatsanwaltes oder der Anzeige von jemanden erfolgen.
Dieser jemand kann natürlich auch die Behörde sein welche die Leiststelle betreibt, aber auch der Leitstellenmitarbeiter privat genauso wie der böse Nachbar oder die Ex-Freundin.
Das immer mal wieder Personen die solche Daten ins Netz stellen in Kontakt mit der Staatsanwaltschaft kommen, machmal sogar überraschenden Besuch zur Wohnungsbesichtigung vorbeischaut ist wohl seit einführung des Internets so. Und weiß Gott nichts neues. Das liest man hier auch jedes Jahr aufs neue.
Immerhin besteht bei solchen Listen durchaus der Verdacht auf einige mögliche Straftaten. Das pure Veröffentlichen der Daten stellt nicht unbedingt eine Straftat dar. Aber das ist extrem von der Art abhängig wie der "Veröffentlicher" an die Daten gekommen ist. Und wenn dieses wie nicht OFFENSICHTLICH unbedenklich ist, dann muss das ggf. ermittelt werden. Und das wird es!
Ob man an die Daten des Veröffentlichers kommt steht auf einem anderen Blatt. Sicher bekommt man oft die Daten ebend nicht immer. Aber manchmal schon. Das liegt einzig an dem Wissen (oder Glück) des Publizisten...
Gruß
Carsten
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