Grundsätzlich ist das Internet nicht so anonym, wie manche glauben.
Insofern ist es schon möglich, dass, gerade bei Ermittlungen von Straftatbeständen, die Staatsanwaltschaft auf die Verbindungsdaten der Zugangsprovider zugreifen können.
Das ist auch korrekt so, denn die Veröffentlichung von Inhalten aus dem BOS-Bereich ist und bleibt eine Straftat.
Ich glaube jedoch nicht, dass Screenshots von "Dummydaten" hier relevant sind, denn solche Daten kann man ja auch von einem anderen PC erzeugen und per Soundkarte in den überwachenden Rechner einspielen. Aber ich bin kein Jurist.
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus