Uns allen muss klar sein, dass die Alarmierung über SMS nur als Zusatzalarm verwendet werden kann.
Auch wir nutzen SMS. Bisher ohne Probleme, bis auf den Punkt, dass schon mal keiner aus dem Kreise der Berechtigten Personen daran gedacht hat, die vorgefertigte SMS zu senden.
Die SMS kann nur vom WF, stellv. WF und den GF ausgelöst werden. Somit kann hier auch kein Schmu betrieben werden (Scherzalarm, wie bei Nachbarwehren schon passiert).
Primär werden wir über DME und Sirene alarmiert.
Da wir in der Wehr aber aufgrund der "Brandlast" nur drei DMEs gestellt bekommen, liegt das Hauptaugenmerk auf der Sirene. Je nach Windrichtung und -stärke ist es jedoch möglich, dass man selbst eine Sirene mit Sichtverbindung im Alarmfall nicht hört.
Dazu kommt, dass wir etliche Landwirte in der Wehr haben, die halt oft mit dem Traktor fernab jeglicher Sirenen auf dem Feld unterwegs sind.
Daher wurde das mit SMS Zusatzalarmierung mal ausprobiert und für gut/ausreichend befunden.
Als zusätzlichen Nutzen versenden wir über diese SMS auch weitere, dienstrelevante Infos, wie z.B.: geänderte Dienstzeiten, Anzugordnung, Dienst-Erinnerungs-SMS, etc. .
Im Kreisfeuerwehrverband sieht man das mit gemischten Gefühlen. Aber es kristallisiert sich eine gemeinsame Linie heraus:
- Es wird geduldet, die Kräfte zusätzlich per SMS zu informieren, auf das Wort "alarmieren" wird dabei bewusst verzichtet.
- Die Gemeinden sind nicht verpflichtet, die Kosten für Bereitstellung und Versand der SMS zu tragen.
- Eine SMS hat im Gegensatz zur Alarmierung per DME keinen rechtlich relevanten Charakter. Hintergedanke ist hier die Nutzung von Sonderrechten auf dem Weg zu Gerätehaus/Wache/Einsatzort im privaten KFZ.
Ich denke, hier wurde Augenmaß bewiesen, nicht die Keule zu schwingen, privates Engagement der Einsatzkräfte zu würdigen und trotzdem auf die Problematik hinzuweisen.
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus