
Zitat von
überhose
Das muss ich einfach mal so kurz kommentieren:
Braucht man einen solchen OV überhaupt?
Ja, da es hier um die sinnvolle Freizeitbeschäftigung geht -> Vereinsleben. Ausserdem leistet dieser OV ja Sanitätsdienste und, so vermute ich mal, wird auch bei Blutspendeterminen Hand anlegen.

Zitat von
überhose
Wenn du das als Qualifikation eines Feuerwehrangehörigen ansiehst: Doch, das ist ein Problem. Weil genaugenommen ist das gar nix.
Naja garnichts... ich wäre schon scharf auf die Leistungsspange, die sieht toll aus!
Aber im Ernst, was überhose wohl in seiner wie immer prägnanten Art sagen will: Um die Truppmannausbildung wirst Du wohl nicht rumkommen!
Aber ehrlich gesagt: Da Du beim DRK wohl kaum mehr als 1-2 Dienstabende hast und Deine Vorgesetzten damit kein Problem haben verstehe ich Deine Eingangs gestellte Frage als eine nach dem rechtlichen Hintergrund. Und dazu kann man ganz klar sagen: Wenn es da ein Problem gibt steht es im entsprechenden Feuerwehrgesetz. Bitte habe Verständniss das ich mich nicht auch noch in das saarländische Feuerwehrgesetz einlese, dieses ist im Internet zu finden. Lies dort bitte nach, ob es ein Verbot für eine Mitgliedschaft in einer anderen HiOrg gibt. Vorstellen kann ich mir das allerdings nicht.
Gruß aus Bayern, wo bis vor kurzen niemand in zwei FF dienen durfte,
Knut
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"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)