Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Bitte?
Das hab ich ja noch nie gehört, daß man mitten unterm Wehrdienst einfach mal 1 Jahr Pause machen kann.
Man kann (konnte) seinen Wehrdienst in 2 Abschnitten ableisten. Genaueres müsste da beim Kreiswehrersatzamt erfragt werden.

Aufgrund der Abschaffung des GWD ist ein Einzug zu diesem nach Beendigung der Wehrersatzdienst meiner Meinung nach aber sowieso eher unwahrscheinlich!