Hi,
Mal von der Bürokratischen Seite gesehen:
Die Mitwirkung im KatS (=FW/THW/HiORG) ist NICHT der Wehrersatzdienst.
Wehrersatzdienst sind: Der Zivildienst, Tätigkeit als Entwicklungshelfer und ich glaube das FSJ? -oder etwas in der Richtung- konnte man sich auch als Wehrersatzdienst anrechnen lassen.
Die Mitwirkung im KAts begründet eine besondere Form der ÜNABKÖMMLICHKEIT -Im Krisenfall steht man dem Wehr/Zivildienst nicht zur Verfügung sondern ist im Zivilsschutz nötiger. Aus ebend diesem Grunde gibt (gab?) es so eine UK Stellung auch bei der TELEKOM, Energieversorgern, Wasserverorgern und aber auch Getreidemühlen die eine bestimmte Quote hatten für Personal das so vor einer Einberufung sowohl zum Grundwehrdienst als auch bei Mobilmachung geschützt war!
Gleiches bei der Polizei...
Dies ist eine WEHRDIENSTAUSNAHME!
(Wobei alle drei Themengebiete -KatS-Krisenwichtige Aufgabe-Polizei- in eigenern Regelungen abgehandelt werden)
Diese unabkömmlichkeit schützt einen nur davor- solange sie besteht- zum Wehrdienst einberufen zu werden. Bereits einen Tag nach erlöschen kann man einberufen werden...
Da es aber nicht im Sinne das erfinders ist das sich junge Männer zig Jahre in einer solchen Funktion engagieren und dann vieleicht mit 35 Jahren, Job und Familie aus Zeitgründen aufhören, dann aber och den Grundwehrdienst leisten müssen, hat man definiert das man nach einer bestimmten Zeit UK Stellung nicht mehr antreten braucht.
Zur Einführung waren das 10 Jahre!
Bei einem Austritt nach dieser Zeit brauchte man keinen Grundwehrdienst mehr zu leisten, hätte aber zu Übungen oder im Krisenfall trotzdem eine Einberufung bekommen können!
Diese Mindestzeit wurde dann im Rahmen der Verkürzung der Wehrpflicht auch immer weiter herabgesetzt. Erst waren es 10 Jahre, dann sieben, aktuell sechs Jahre.
Da die Wehrplicht momentan noch einmal um ein Drittel reduziert wurde müsste mit wirksammwerden (kurz danach) eigendlich die Mindestverpflichtungszeit auch angepasst werden (4Jahre)! Evtl. ist das aber auch schon passiert.
Die Verkürzung ist RÜCKWIRKEND! Jeder der zu dem Verkürzungszeitpunkt die NEUE Mindestzeit rumhat ist sofort aus der Mindestzeit raus, jeder der das noch nicht erfüllt sobald er die NEUE Zeit erreicht. Egal was für ein Enddatum auf der Verpflichtung stand!
DAHER: Erste Lösung -prüfe ob das für dich in Frage kommt und REDE mit den vorgesetzten. Wenn du die vier Jahre vorher -ordentlich und Engaiert- deinen Dienst verrichtet hast wird dir auch wenn da vieleicht noch einige Wochen usw. zu der vollen Zeit fehlen keiner Steine in den Weg werfen. Gleiches gilt wenn du zwar vier Jahre rum haben solltest, aber die Verürzug zwar bevorsteht, aber erst in ein paar Wochen wirksam wird.
Es ist eine Stichtagsregel. Du musst beim Aufhören immer die Aktuell geltenden Zeiten absolviert haben. Selbst wenn die Grenze direkt am Tage nach deinem Austritt auf ein Niveau gesenkt wird das du erfüllt hättes, DU hast deine Zeit dann trotzdem nicht absolviert...
ISt die volle Zeit um kann dir von der Seite sowieso nichts mehr passieren, dann kannst du entweder aufhören oder aber wenn es dir im Moment nur zuviel ist dich auf eine Position setzen lassen wo du zwar noch dabei bist, aber ohne größere Dienstpflicht. Beim THW z.B. gibt es den Reservehelfer der nur noch 20h/Jahr mindestens machen muss, oder den Althelfer der kommen kann wann er will. Zumindest der Althelfer ist dabei im Einsatz aber dann wirklich nur noch reserve an hinterer Position...
Wenn wieder mehr Zeit und Spass ist kann man man dann wieder mehr machen.
Brichst du vor erreichen der Mindestzeit ab, gilt die "ganz oder gar nicht" Regel!
Theoretisch ist es so- Fehlt dir am Tag an dem du aufhörst auch nur ein einziger Tag zur Mindestzeit ist die ganze Zeit hinfällig. Es wird NICHTS angerechnet...
(Bei Einigen Tagen/Wochen wird aber wenn man redet oft genug noch mal die Akte ein Tag länger im Büro liegen gelassen ;-) )
Einzig wenn die Mindestverpflichtung endet weil die DIENSTSTELLE aufgelöst wird und keine andere Dienststelle in der Nähe plätze frei hat, dann kann -sofern die halbe Mindestzeit erbracht wurde- die Dienstzeit prozentual angerechnet werden. Praktisch also nicht relevant denn seit mindestens 15Jahren dürfte es diesen Fall nirgendwo in der BRD mehr gegeben haben...
Aber was würde nun aktuell passieren.
Würdest du jetzt einfach -ohne Absprache/Abmeldung- nicht mehr zum Dienst kommen, würdest du erst einmal eine Abmahnung, dann evtl. Bussgeldbescheide bekommen. Die müsstest du auch heute noch bezahlen. Irgendwann würdest du rausgeschmissen und zurückgemeldet (zum KWEA)...
Würdest du dich einfach abmelden, wirst du sofort zurückgemeldet.
Sobald die Rückmeldung bearbeitet ist bekommst du dann Post vom Bund das du wieder der Wehrdienstüberwachung unterliegst. Solltest du noch nicht gemustert sein könnte auch eine Aufforderung zur Musterung kommen. Ab diesem Moment wirst du wie jeder andere Wehrpflichtige Behandelt, bis vor kurzem hätte also auch direkt eine Einberufung kommen können. Eine Ausnahme gibt es aber: Das Höchstalter für DEINE Einberufung ist 32, nicht 23 wie bei allen anderen!!!
Durch die Aussetzung der Wehrpflicht (ist ja nicht abgeschafft!) ist es aber ja so, das bis zur Aufhebung der Aussetzung nur noch Personen zum Dienst herangezogen werden die es ausdrücklich selbst wollen. Also der BW ausdrücklich sagen : Nehmt mich!
Der absolut letzte Unfreiwillige während dieser Ausnahme wurde vor ein paar Tagen eingezogen! In sofern würde dir auch -vorrausgesetzt du meldest dich ordnungsgemäß ab- im Moment nichts passieren.
Der einzige Unsicherheitsfaktor ist aber, das momentan der Wehrdienst ja nur AUSGESETZT, aber NICHT ABGESCHAFFT ist. Diese Aussetzung kann aber jederzeit quasi durch Handstreich wieder aufgehoben werden. (Währe der Wehrdienst abgeschafft würde das nicht so einfach gehen)
In diesem Moment könnte sofort JEDER der seinen Grundwehrdienst (bzw. Ersatzdienst) noch nicht abgeleistet hat, bzw. nicht die Mindestzeit im KatS aktiv war, jederwiet wieder eingezogen werden -falls das Höchstalter noch nicht erreicht ist!
Sollte soetwas also passieren bevor du 32 bist könnte es dich treffen!
Daher: Das Risiko ist Gering, aber nicht NULL. Sollte es irgendeine Möglichkeit geben durch die Verkürzung deine Mindestzeit doch in absehbarer Zeit rumzubekommen ist das auf jeden Fall sicherer (Dir stehen evtl. noch bis zu sechs Monate Sonderurlaub für Weiterbildung zu die nicht nachgesient werden müssen, ausserdem noch sechs Wochen "Normaler Urlaub". Das sind 7 1/2 Monate. die du noch verpflichtet bleiben könntest ohne hinzugehen müssen... Und selbst wenn es dann noch um ein paar Tage geht -wie gesagt wenn du ordentlich mitgearbeitet hast- dann wird sich da auch noch eine Lösung finden...
Ich hoffe das hilft dir jetzt weiter ;-)
Gruß
Carsten
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