
Zitat von
brause
Locker bleiben, da die Wehrpflicht zur Jahresmitte ausgesetzt, und der letzte Einberufungstermin vorbei ist, werden die Sanktionen bei einem Verstoss gegen die Dienstpflichten eines Ersatzdienstleistenden wohl eher übersichtlich sein...
Ich denke, das war das, was auch die überhose zum Ausdruck bringen wollte.
Das mag ich bezweifeln! Die rechtliche Handhabe gegen Dienst-Verpflichtete bleibt die Alte.
Lieber Mr_C, ich würde einfach mal mit meinem Dienstvorgesetzten über die Problematik sprechen. Solltest Du mal nicht auf die geforderte Stundenzahl kommen, so ist niemand verpflichtet das zu melden! Ich meine mich zu erinnern das hier so etwas wie "in der Regel" steht.
Ich jedenfalls hatte immer Verständniss dafür, wenn jemand wegen einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung seine Pflichtstunden nicht zusammenbekam. Es ist aber schon etwas her das ich mich um Dienstverpflichtete kümmern musste, damals mussten die noch 10 Jahre dienen...
Gruß Knut
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"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)