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Thema: Wehrersatzdienst beenden

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  1. #1
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    Wehrersatzdienst beenden

    Hallo zusammen,

    ich habe mich bei der Feuerwehr bis 2014 verpflichten lassen. Das ist auch eigentlich kein Thema, das ist mein Hobby und macht mir spaß!

    Im August 2010 habe ich zusätzlich noch mit der Technikerschule angefangen. Das heißt ich bin 4 Jahre lang jeden Montag, Mittwoch Abend und Samstags unterwegs.

    Bei dem normalen Bundeswehr Wehrdienst wird jedoch eine Pause gemacht, wenn ich eine Teilzeit-Weiterbildung besuche. D.h. sobald ich Schule mache, brauche ich keinen Wehrdienst ableisten.


    Das ganze wird mir derzeit zu viel, da ich durch die Schule nur noch Sonntags Dienst machen kann.
    Weiß jemand ob es da eine rechtliche Möglichkeit gibt seinen Wehrersatzdienst auf friedliche Art und Weise beenden kann?

    grüße

  2. #2
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    M.W. gibt es die Möglichkeit einer solchen Beurlaubung auch beim Wehrersatzdienst.
    Wie es dann aussieht, wenn die 4 Jahre um sind, kann dir keiner sagen, aber ich würde der Glaskugel schemenhaft entnehmen, dass dann Schluß mit jeder Art Ersatzdienst ist.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mr_C Beitrag anzeigen
    Bei dem normalen Bundeswehr Wehrdienst wird jedoch eine Pause gemacht, wenn ich eine Teilzeit-Weiterbildung besuche. D.h. sobald ich Schule mache, brauche ich keinen Wehrdienst ableisten.
    Bitte?
    Das hab ich ja noch nie gehört, daß man mitten unterm Wehrdienst einfach mal 1 Jahr Pause machen kann.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Ist mir auch neu, dass man zwischendurch einfach mal eine Pause einlegen kann. Ich musste während meiner Ersatzdienstzeit für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen einen Antrag auf Sonderurlaub einreichen und die beantragte Zeit natürlich auch nachholen! Wenn du also z.B. ein halbes Jahr Sonderurlaub für eine Weiterbildungsmaßnahme genehemigt bekommst, wird dieses halbe Jahr an deine Verpflichtungszeit angehängt. Somit verlängert sich das Ganze dann um die entsprechende Zeit.

    Aber eine Frage erlaube mir. Warum kannst du dann nur Sonntags Dienst machen? Dienstag, Donnerstag und Freitag wären doch auch noch da. Natürlich weiß ich nicht, in wie weit du deine Zeit einteilen kannst.

    Wenn ich mich nicht irre, ist so, dass man bei der Bundeswehr nur zurückgestellt wird, wenn man eine weiterbildende Schule besucht bzw. sich in der Berufsausbildung befindet. War bei mir zumindest der Fall.

    Gruß

  5. #5
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    Locker bleiben, da die Wehrpflicht zur Jahresmitte ausgesetzt, und der letzte Einberufungstermin vorbei ist, werden die Sanktionen bei einem Verstoss gegen die Dienstpflichten eines Ersatzdienstleistenden wohl eher übersichtlich sein...

    Ich denke, das war das, was auch die überhose zum Ausdruck bringen wollte.
    MfG

    brause

  6. #6
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Locker bleiben, da die Wehrpflicht zur Jahresmitte ausgesetzt, und der letzte Einberufungstermin vorbei ist, werden die Sanktionen bei einem Verstoss gegen die Dienstpflichten eines Ersatzdienstleistenden wohl eher übersichtlich sein...

    Ich denke, das war das, was auch die überhose zum Ausdruck bringen wollte.
    Das mag ich bezweifeln! Die rechtliche Handhabe gegen Dienst-Verpflichtete bleibt die Alte.

    Lieber Mr_C, ich würde einfach mal mit meinem Dienstvorgesetzten über die Problematik sprechen. Solltest Du mal nicht auf die geforderte Stundenzahl kommen, so ist niemand verpflichtet das zu melden! Ich meine mich zu erinnern das hier so etwas wie "in der Regel" steht.

    Ich jedenfalls hatte immer Verständniss dafür, wenn jemand wegen einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung seine Pflichtstunden nicht zusammenbekam. Es ist aber schon etwas her das ich mich um Dienstverpflichtete kümmern musste, damals mussten die noch 10 Jahre dienen...

    Gruß Knut
    -----------------------------------------------

    "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
    (J. Stiegel, 2009)

  7. #7
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    Zitat Zitat von k-serv Beitrag anzeigen
    ...Lieber Mr_C, ich würde einfach mal mit meinem Dienstvorgesetzten über die Problematik sprechen. Solltest Du mal nicht auf die geforderte Stundenzahl kommen, so ist niemand verpflichtet das zu melden! Ich meine mich zu erinnern das hier so etwas wie "in der Regel" steht....
    Das wahrscheinlich das einzigste, was am meisten Sinn macht. Da ich aber nicht weiß wie er reagiert, wollte ich mal hier nachfragen.
    Regelmäßige Einsatz-/Übungsbeteiligung habe ich ja und teilweise besuche ich ja auch noch Lehrgänge. Hab Anfang des Jahres den F2 gemacht, also ein paar Stunden sollte ich schon haben...

    Danke schonmal vorab für die Antworten!

    Wie das ganze nach Aussetzen der Wehrpflicht aussieht, weiß ich auch nicht. Denn man kann sich ja dann nur noch freiwillig zum Dienst melden...

  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Bitte?
    Das hab ich ja noch nie gehört, daß man mitten unterm Wehrdienst einfach mal 1 Jahr Pause machen kann.
    Man kann (konnte) seinen Wehrdienst in 2 Abschnitten ableisten. Genaueres müsste da beim Kreiswehrersatzamt erfragt werden.

    Aufgrund der Abschaffung des GWD ist ein Einzug zu diesem nach Beendigung der Wehrersatzdienst meiner Meinung nach aber sowieso eher unwahrscheinlich!
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

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