Ist mir auch neu, dass man zwischendurch einfach mal eine Pause einlegen kann. Ich musste während meiner Ersatzdienstzeit für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen einen Antrag auf Sonderurlaub einreichen und die beantragte Zeit natürlich auch nachholen! Wenn du also z.B. ein halbes Jahr Sonderurlaub für eine Weiterbildungsmaßnahme genehemigt bekommst, wird dieses halbe Jahr an deine Verpflichtungszeit angehängt. Somit verlängert sich das Ganze dann um die entsprechende Zeit.

Aber eine Frage erlaube mir. Warum kannst du dann nur Sonntags Dienst machen? Dienstag, Donnerstag und Freitag wären doch auch noch da. Natürlich weiß ich nicht, in wie weit du deine Zeit einteilen kannst.

Wenn ich mich nicht irre, ist so, dass man bei der Bundeswehr nur zurückgestellt wird, wenn man eine weiterbildende Schule besucht bzw. sich in der Berufsausbildung befindet. War bei mir zumindest der Fall.

Gruß