Zitat von Alex22 Bitte? Das hab ich ja noch nie gehört, daß man mitten unterm Wehrdienst einfach mal 1 Jahr Pause machen kann. Man kann (konnte) seinen Wehrdienst in 2 Abschnitten ableisten. Genaueres müsste da beim Kreiswehrersatzamt erfragt werden. Aufgrund der Abschaffung des GWD ist ein Einzug zu diesem nach Beendigung der Wehrersatzdienst meiner Meinung nach aber sowieso eher unwahrscheinlich!
hallo :E Erkläre mir, und ich vergesse. Zeige mir, und ich erinnere. Lass es mich tun, und ich verstehe.
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