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Thema: Einsatzfzg. an Stromnetz/Ladegerät anschließen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Die genaue Quelle müsste ich raussuchen..
    Da gabs auf der Fortbildung Diskusionnen dazu was jetzt mit so einem Fahrzeug ist, und rausgekommen ist dann vom Ausbilder:

    Fahrzeug ist Ortsfest und muss nicht geprüft werden

    lediglich im Auto verbaute herausnehmbare Sachen müssen geprüft werden, in unserem Fall, RTW zB die Absaugpumpe

  2. #2
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    Zitat Zitat von FloMa Beitrag anzeigen
    Die genaue Quelle müsste ich raussuchen..
    Da gabs auf der Fortbildung Diskusionnen dazu was jetzt mit so einem Fahrzeug ist, und rausgekommen ist dann vom Ausbilder:

    Fahrzeug ist Ortsfest und muss nicht geprüft werden

    lediglich im Auto verbaute herausnehmbare Sachen müssen geprüft werden, in unserem Fall, RTW zB die Absaugpumpe
    Interessant. Ich hatte vor einiger Zeit ein Gespräch mit einem unserer Zulieferer. Der Techniker gab mir genau die Gegenteilige Auskunft (in diesem Fall ging es tatsächlich um ein Ladegerät für einen ELW).

  3. #3
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    Hallo,

    anbei mal die Definitionen zu Betriebsmitteln:
    ABB Erläuterungen E-Check
    Ortsfeste Betriebsmittel
    sind festangebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und
    deren Masse so groß ist, das sie nicht leicht bewegt werden können (DIN VDE 0100 T200
    2.7.6).
    • Ortsveränderliche Betriebsmittel
    sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz
    zu einem anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen
    sind (DIN VDE 0100 T200 2.7.4).
    Man zeige mir einen Tragegriff an einem LF mit dem jemand das LF leicht bewegen kann ;)

    Gruß Jan

  4. #4
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    Hallo,

    Entspr. BGV 3 müssen auch ortsfeste Anlagen nach DIN VDE 0100 700 geprüft werden.
    Jedoch in anderen Zeiträumen.

    Gruß Jan

  5. #5
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    Zitat Zitat von J@n Beitrag anzeigen
    Man zeige mir einen Tragegriff an einem LF mit dem jemand das LF leicht bewegen kann ;)
    Zündschlüssel.
    Ausser man kann das Fahrzeug beim Ladevorgang (bzw. angeschlossenem Stecker) nicht anlassen.
    Ist blöd, ich muss dir trotzdem irgendwie recht geben... ;-)

    Aber IMHO ist trotzdem eine Prüfung erforderlich.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Fahni Beitrag anzeigen
    Interessant. Ich hatte vor einiger Zeit ein Gespräch mit einem unserer Zulieferer. Der Techniker gab mir genau die Gegenteilige Auskunft (in diesem Fall ging es tatsächlich um ein Ladegerät für einen ELW).
    Da sieht man mal wie schwierig das Thema anscheinend ist :D

  7. #7
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    Zitat Zitat von FloMa Beitrag anzeigen
    Fahrzeug ist Ortsfest und muss nicht geprüft werden
    Entspr. BGV 3 müssen auch ortsfeste Anlagen nach DIN VDE 0100 700 geprüft werden.
    -----------------------------------------------

    "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
    (J. Stiegel, 2009)

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