Die VDE macht auch nicht vor Rettongswachentoren halt... Nur lassen die Wenigsten sie rein ;D
MfG Fabsi
Die VDE macht auch nicht vor Rettongswachentoren halt... Nur lassen die Wenigsten sie rein ;D
MfG Fabsi
Das Ladegerät ist ein elektrisches Gerät das, unter anderem, den Prüfvorschriften der VDE unterliegt. Dabei spielt es keine Rolle ob es im Fahrzeug verbaut ist oder nicht. Bei der Prüfung könnte dann gleich mal die Steckverbindung überprüft werden, dient ja zur eigenen Sicherheit...
Ich würde, aus eigener Erfahrung heraus, von den MagCode Steckern absehen. Diese sind als Ladeerhaltung von FZG unverhältnismäßig teuer und recht störungsanfällig.
Die einfache CEE-Dose tut es hier m.E. genauso, hier würde ich aber die angesprochene Sicherheitseinrichtung mittels Öffnerrelais (Unbedingt die Leistung beachten, sonst wird es sehr warm!) einbauen. Ist recht einfach und kostet nicht viel.
Mein persönlicher Favorit, obwohl man sich manchmal bei der Auslösung erschreckt, sind die selbstauswerfenden CEE-Dosen, z.B. ISV Rettbox(r). Ich habe mal bei einer Feuerwehr gearbeitet, die hatte so eine beim ELW verbaut. War immer zuverlässig. Man muss nur dafür sorgen das der Stecker nach dem Auswerfen aufgefangen wird.
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"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)
Genau das ist der Punkt. Sobald es aber dann im Fahrzeug fest verbaut ist, gilt doch das gesamte Fahrzeug als elektrisches (ortsveränderliches) Gerät. Schließlich ist das Ladegerät elektrisch (über Schutzleiter/Gehäuse) mit der Karosserie verbunden. Somit müsste es ja alle 6 Monate (IIRC) der Prüfung nach VDE 0702 unterliegen. Wäre zumindest meine logische Schlußfolgerung...
Oder täusche ich mich da ganz gewaltig?
Vllt hilfts weiter... ich kann zwarnichts zur VDE 0702 sagen aber laut BGV A3 zählt das Fahrzeug selbst als Ortsfest (auch mit Ladestecker)
Ich müsste mich jetzt dazu auch explizit einlesen. Normalerweise kümmere ich mich bei der BGV A3 um Ladegeräte für Flurförderfahrzeuge und selbst da ist es IMHO schwierig nach Vorschrift zu prüfen...
Aber wieso zählt das Fahrzeug als Ortsfest? Leicht beweglich ist es ja (reinsetzen und losfahren *g*). Hast du dazu evtl. eine Online-Quelle?
Vielleicht, weil das Fahrzeug ohne an der Ladesteckdose zu sein, eigenständig betrieben werden kann (Wäre jetzt meine Interpretation)? Also, weil für den Betrieb des Fahrzeugs die Ladesteckdose nicht angeschlossen sein muss.
Die Ladefunktion soll ja "nur" sicherstellen, dass die Batterie immer ausreichend geladen ist, also der Motor zuverlässig startet.
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Die genaue Quelle müsste ich raussuchen..
Da gabs auf der Fortbildung Diskusionnen dazu was jetzt mit so einem Fahrzeug ist, und rausgekommen ist dann vom Ausbilder:
Fahrzeug ist Ortsfest und muss nicht geprüft werden
lediglich im Auto verbaute herausnehmbare Sachen müssen geprüft werden, in unserem Fall, RTW zB die Absaugpumpe
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(J. Stiegel, 2009)
Bei RTWs oder ELWs die auch längere Zeit mal ausserhalb des Gerätehauses stehen, würde ich auch jederzeit den Einbau des Ladegerätes vorziehen...
Aber bei FW-Autos wo vielleicht noch 3 Stück in einer Halle stehen, macht die zentrale Versorgung über einen großen Laderegler mit gleich mehreren Ausgängen durchaus aus Kostengründen sinn...
Und in dem Fall ist der MagCode eine gute alternative zu komplizierten Schaltungen in den Fahrzeugen... Denn wenn man ihn mal vergisst, geht er auch so noch ab ohne das was abreisst...
MfG Fabsi ;)
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