Das Problem ist nun, daß man nach dem Gleicheitsgrundsatz vorgen muß. Nur diesen einen FA dazu zu zwingen eine entsprechende arbeitsmedizinische Freigabe zu erlangen bringt Probleme mit sich. Wenn dann von allen! Es wäre natürlich schön wenn dies überall Standard wäre.

Als Ausbilder kann man sich sicher weigern jemanden auszubilden. Läuft aber (je nach eigener Stellung) auf eine ganz oder gar nicht Geschichte heraus.

In wessen Auftrag erfolgt denn die Ausbildung? Ich würde zumindest von diesem Verlangen, daß er mir bescheinigt, daß die TN die erforderliche gesundheitliche Eignung haben. Regt in diesen Kreisen zum Denken an... ;-)


@marka
Und wie schafft es eure Reserve die in der FwDV 2 geforderten 40 Fortbildungsstunden pro Jahr und FA zu erreichen?