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Thema: Frührentner im aktiven Dienst Feuerwehr ???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Das Problem ist nun, daß man nach dem Gleicheitsgrundsatz vorgen muß. Nur diesen einen FA dazu zu zwingen eine entsprechende arbeitsmedizinische Freigabe zu erlangen bringt Probleme mit sich. Wenn dann von allen! Es wäre natürlich schön wenn dies überall Standard wäre.

    Als Ausbilder kann man sich sicher weigern jemanden auszubilden. Läuft aber (je nach eigener Stellung) auf eine ganz oder gar nicht Geschichte heraus.

    In wessen Auftrag erfolgt denn die Ausbildung? Ich würde zumindest von diesem Verlangen, daß er mir bescheinigt, daß die TN die erforderliche gesundheitliche Eignung haben. Regt in diesen Kreisen zum Denken an... ;-)


    @marka
    Und wie schafft es eure Reserve die in der FwDV 2 geforderten 40 Fortbildungsstunden pro Jahr und FA zu erreichen?

  2. #2
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    Zitat Zitat von madhef Beitrag anzeigen
    @marka
    Und wie schafft es eure Reserve die in der FwDV 2 geforderten 40 Fortbildungsstunden pro Jahr und FA zu erreichen?
    In dem sie beim Regeldienst anwesend ist und nach Möglichkeit an allen Übungen teilnimmt.
    Das ist eine Sache der Kameradschaft und Identifikation mit der Sache.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  3. #3
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    In dem sie beim Regeldienst anwesend ist und nach Möglichkeit an allen Übungen teilnimmt.
    Aber ich das wäre kein MUSS.

    Also werden dann diejenigen, die nicht die 40 Stunden erreichen nicht mehr eingesetzt - richtig? Also wozu diese FA dann als Reserve bezeichnen?

  4. #4
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    Weil für Kaffeekochen im Feuerwehrhaus, das Vorbereiten der Schlauchwäsche oder sonstige Hintergrundtätigkeiten die 40h-Regel der FwDV 2 irgendwie verzichtbar ist?

  5. #5
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    Zitat Zitat von madhef Beitrag anzeigen
    Aber ich das wäre kein MUSS.

    Also werden dann diejenigen, die nicht die 40 Stunden erreichen nicht mehr eingesetzt - richtig? Also wozu diese FA dann als Reserve bezeichnen?
    Also ich möchte auf die Erfahrung der Kameraden in der Reserve beim Einsatz nicht verzichten, die sind mir sogar wesentlich lieber als manche Jungspunde, die frisch aus den Lehrgängen kommen und meinen, die Welt gehöre ihnen.

    Und nur, weil sie nicht auf die 40 Stunden kommen, wegen ein paar Erbsenzählern auf dieses Wissen verzichten? NEIN !

    Diese Kameraden sind i.d.R bei jedem Dienst anwesend. Das ist, wie ich schon sagte, eine Sache der Einstellung!

    [Ironiemode on]
    Aber sicher wird bei Euch in jedem Einsatz alles strikt nach FwDV gemacht, deshalb schleppt auch der Melder immer alle gedruckten Exemplare bei jedem Einsatz mit sich rum, nur um sicher zu gehen...
    [Ironiemode off]
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  6. #6
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Und nur, weil sie nicht auf die 40 Stunden kommen, wegen ein paar Erbsenzählern auf dieses Wissen verzichten? NEIN !

    Diese Kameraden sind i.d.R bei jedem Dienst anwesend. Das ist, wie ich schon sagte, eine Sache der Einstellung!
    Die FwDV 2 spricht beim Thema Fortbildung von Truppmännern/-frauen von "soll" und nicht von "muss". Eine Pflicht zur Fortbildung besteht also nicht!

    Ich muss mich Markus Meinung anschließen, die Erfahrung kann oft mehr wiegen, als sich zum 1000 mal anzuhören das man eine Leiter entweder im Pass- oder Kreuzgang besteigen soll. (Übrigends, hat jemand das schon mal anders versucht?)

    Ein gesundes Mass an Fortbildung muss sein, besonders wenn es Neuigkeiten gibt, einen Ausschluss aus dem Einsatzdienst weil man nicht 40 Stunden zusammenbekommt halte ich jedoch für Schwachsinn.

    Liebe Grüße aus Bayern,

    Knut
    -----------------------------------------------

    "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
    (J. Stiegel, 2009)

  7. #7
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    Zitat Zitat von k-serv Beitrag anzeigen
    Die FwDV 2 spricht beim Thema Fortbildung von Truppmännern/-frauen von "soll" und nicht von "muss". Eine Pflicht zur Fortbildung besteht also nicht!
    Soll = "muss, wenn kann".
    Wieso man diese 40h nicht kann, muss mir mal einer erklären. Das sind 30 Zeitstunden pro Jahr, 2,5h pro Monat...
    Da braucht man kein Paragraphenreiter zu sein, um festzustellen: Jeder Dackelzuchtverein kostet mehr Zeit.

    Übrigens: Pflichtstunden THW: 120!
    Übrigens²: FwDV 2 selber sagt auch, dass die genannten Ausbildungen Mindestforderungen sind. Und eine Mindestforderung so zu interpretieren, dass "Soll" keine Pflicht ist, ist schon lustig.

  8. #8
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Übrigens: Pflichtstunden THW: 120!
    Und selbst die zusammen zu bekommen ist keine große Aktion, wenn man seinem Hobby aus Leidenschaft nachgeht.
    (Eigene Erfahrung)

  9. #9
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Soll = "muss, wenn kann".
    Wieso man diese 40h nicht kann, muss mir mal einer erklären. Das sind 30 Zeitstunden pro Jahr, 2,5h pro Monat...
    Ich kenne Feuerwehren, die bieten nur 40h/Jahr an Ausbildung an. Wenn man dann im Schichtdienst arbeitet ist das ganz schnell unmöglich auf die geforderten Stunden zu kommen.

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Übrigens²: FwDV 2 selber sagt auch, dass die genannten Ausbildungen Mindestforderungen sind. Und eine Mindestforderung so zu interpretieren, dass "Soll" keine Pflicht ist, ist schon lustig.
    Achtung, hier nicht "Ausbildung" mit "Fortbildung" verwechseln!

    Ich meine ja auch nur: Wenn jemand ein erfahrener Feuerwehrmann ist, bei jedem Einsatz dabei und für jede Schandtat zu haben, dann sollte dieser sicher nicht des Einsatzdienstes verwiesen werden, weil er vielleicht "nur" etwa 36 Stunden zusammenbekommt. Fortbildung muss sein, aber bitte im Rahmen bleiben!

    Gruß aus Bayern,

    Knut
    -----------------------------------------------

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