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Thema: Bedienungsanleitung PSW 900 Version 4.50

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ich glaube einige wollen das einfach nicht wahrhaben, oder?

    Das ist nicht mein Problem wenn Swion das halt dummerweise frei zur Verfügung stellt. Wie F schon sagte, wer das so macht ist halt an einer massenhaften Verbreitung interessiert.

    Ärgerlich für alle die, welche das kaufen mußten, aber die können sich ja in Gundelfingen ausheulen gehen und brauchen hier nicht User des Forums maßregeln zu müssen, obwohl sie selber genauso die Gelegenheit genutzt hätten. Diese verdammte Heuchlerei geht mir sowas von auf den Keks.

    ...die Beschreibung kannste nur haben wenn man die Software gekauft hat....

    Mein Gott habt Ihr nix besseres zu tun.

    Ich frage mich wo wir heute wären wenn das Forum vor 10 Jahren genauso von der Zeigefingerfraktion durchsetzt gewesen wäre wie heute......

    Macht weiter so.........Ihr seid Spitze.

    Ich überlege gerade zumindest Hilfestellungen zukünftig nur noch per PN an den Hilfesuchenden zu geben. Ist ja offensichtlich so gewollt hier. Traurig.
    Geändert von FunkerVogth (28.12.2010 um 03:04 Uhr)
    Mfg
    FunkerVogth

    Und jetzt Werbung:
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    http://www.ig-wasi.de/
    Das Forum zur Seite:
    http://forum.ig-wasi.de/

    www.hochleistungssirene.de

  2. #2
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    259
    Ihr könnt schreiben was ihr wollt.
    Es ändert nicht's an der Sache. Hier wurde eine Bedienungsanleitung veröffentlicht. Diese Anleitungen sind laut Moderator Quitschphone urheberrechtlich geschützt. Es ist schade das sich der Herr Moderator hier nicht mal äußert. Es kann, wie gesagt, nicht sein, dass einer diese Anleitungen veröffentlichen kann und beim anderen wird nach wenigen Stunden zu gemacht. So, werde mich zu diesem Thema nicht mehr äußern. Ich wusste nicht das hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Ich dachte diese Regeln gelten für alle Mitglieder.
    Gruß Daniel

  3. #3
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    2.942
    Zitat Zitat von 112-feuerwehr-112 Beitrag anzeigen
    Ihr könnt schreiben was ihr wollt.
    Es ändert nicht's an der Sache. Hier wurde eine Bedienungsanleitung veröffentlicht. Diese Anleitungen sind laut Moderator Quitschphone urheberrechtlich geschützt. Es ist schade das sich der Herr Moderator hier nicht mal äußert. Es kann, wie gesagt, nicht sein, dass einer diese Anleitungen veröffentlichen kann und beim anderen wird nach wenigen Stunden zu gemacht. So, werde mich zu diesem Thema nicht mehr äußern. Ich wusste nicht das hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Ich dachte diese Regeln gelten für alle Mitglieder.
    Die Anleitung hier ist doch auch schon längst vor deiner Heulerei hier gelöscht worden? Was willst du mehr? Soll Quitschphone dir nochmal per Einschreiben/Rückschein mitteilen, dass urheberrechtlich geschützte Dinge hier keinen Platz haben, und sich mit roter Schrift entschuldigen dass die Reaktion der Moderatoren bei dir eben zeitnaher war als hier??

    Zitat Zitat von FunkerVogth Beitrag anzeigen
    Das ist nicht mein Problem wenn Swion das halt dummerweise frei zur Verfügung stellt. Wie F schon sagte, wer das so macht ist halt an einer massenhaften Verbreitung interessiert.
    Diese Interpretation ist und bleibt interessant.

    Zitat Zitat von FunkerVogth Beitrag anzeigen
    Ich frage mich wo wir heute wären wenn das Forum vor 10 Jahren genauso von der Zeigefingerfraktion durchsetzt gewesen wäre wie heute......
    Wo wir heute wären weiß ich nicht, aber ich weiß dass einige Nasen mit einigen Vorgesetzten und staatlichen Stellen etwas weniger Ärger bekommen hätten.
    Glaubt sicher keiner, weil "Hilfe" ist ja nur "Unterstützung zu rechtswiedrigem Verhalten", und nicht Hinweise darauf bzw. auf die Folgen.

    Zitat Zitat von FunkerVogth Beitrag anzeigen
    Macht weiter so.........Ihr seid Spitze.
    Diesem Lob kann ich mich nur anschließen.

  4. #4
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    Was seid IHR doch arme Geschöpfe!!!
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  5. #5
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    60
    und ich dachte immer, hier unterhielten sich erwachsene Menschen. Aber die Beleidigungen weisen nicht gerade darauf hin. Kann man nicht trotz unterschiedlicher Meinungen sachlich bleiben?

  6. #6
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    588
    Zitat Zitat von ffnb Beitrag anzeigen
    und ich dachte immer, hier unterhielten sich erwachsene Menschen. Aber die Beleidigungen weisen nicht gerade darauf hin. Kann man nicht trotz unterschiedlicher Meinungen sachlich bleiben?
    Tja, heute geht es nicht mehr ohne Beleidigungen. Manchen Usern gelingt es nicht sachlich zu bleiben. Schade darum! Ob die Software samt Anleitung nun gewollt oder ungewollt ins Internet gelangt ist, ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal. Aber meiner Meinung nach grenzt es an Abzocken, wenn man sich diese Software teuer kaufen musste, obwohl man sie mittlerweile durch irgendwelche Umstände frei erhältlich im Internet bekommt. Einfach ärgerlich sowas!

    Und ob man´s wahr haben will oder nicht, die Software ist teuer genug und ich möchte den ein oder anderen User hier sehen, der sich zwei mal die Augen reiben musste, weil er das Geld scheinbar für hohle Nüsse ausgegeben hat. Denn Dank Swissphone und einigen anderen schlauen Usern bekommt man diese Software nun umsonst. Bravo! Das hat für mich mit "Hilfestellung" absolut nichts mehr zu tun. Schon garnicht, wenn man unerlaubt Urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet. Auch solche Dinge sind mittlerweile kein Kavaliersdelikt mehr und werden empfindlich geahndet! Sollte man sich mal Gedanken drüber machen.

    Und @Angriffstrupp: Gerade von dir hätte ich ein bisschem mehr Sachlichkeit erwartet! Aber wenn´s dann hart auf hart kommt und einen auf den Deckel gibt, wegen Verbreitung von Urheberrechtlich geschützten Material, dann ist das "Geheule" wieder groß! Nichts für ungut.

  7. #7
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    509
    Mal ungeachtet dessen, was hier heiß diskutiert wird, aber muss denn nicht eigentlich ein urheberrechtlich geschützter Artikel entsprechend in irgendeiner Form gekennzeichnet sein?!

    ©,®,™,... was auch immer?!

    Hab mich mit dem Thema noch nicht befasst und finde in der Bedienungsanleitung auch nichts weiter dazu!?

  8. #8
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    Nein, muß er nicht.
    Das Urheberrecht macht sich u.a. an der sog. Schöpfungshöhe fest. Und sobald das "Werk" dann namentlich gekennzeichtet ist, unterliegt es dem Urheberrecht.

    Natürlich hat jedes Land sein eigenes Urheberrecht mit eigenen, feinen Unterschieden.
    Welches Recht zur Anwendung zu bringen ist, wenn es sich (im vorliegenden Fall) um Dokumente einer Schweizer Firma handelt, die über einen US-Server veröffentlicht werden, könnte eine spannende Hausaufgabe für den engagierten Jurastudenten sein ;-)

    Daß in der Bedienungsanleitung keinerlei Nutzungsbestimmungen zu finden sind, ist vermutlich der Tatsache geschuldet, daß Bedienungsanleitungen üblicherweise die notwendige Schöpfungshöhe fehlt, da hier nur technisch/handwerkliche Vorgänge beschrieben sind, die in Art und Reihenfolge der Ausführung vom "Gerät" vorgegeben sind.

    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  9. #9
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Diese Interpretation ist und bleibt interessant.
    Das ist ja nun keine persönliche Interpretation, sondern die objektive Bewertung einer Angebotsform. Und schon die Angebotsform an sich impliziert einige grundlegende Nutzungsbedingungen.

    Um es etwas anschaulicher zu gestalten, verwende ich mal ein anderes Beispiel.
    Wir denken uns Software A. Die steht in einer verschlossenen Vitrine in einem bekannten Lebensmittelgroßmarkt mit 5 Buchstaben, der bekanntlich nur nach vorheriger Beantragung einer Kundenkarte mit eben derselben betreten werden darf und trägt ein dickes rotes Preisschild "100€".
    Beim Verlassen des Marktes stolperst Du auf dem Gehweg über den Pappständer, in dem die 1000 AOL-CDs liegen.

    Na, klingelt's?
    Der URL des Anstoßes trägt im Innern übrigens ein dickes publicdownload...


    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

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