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Thema: Bedienungsanleitung PSW 900 Version 4.50

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von ffnb Beitrag anzeigen
    und ich dachte immer, hier unterhielten sich erwachsene Menschen. Aber die Beleidigungen weisen nicht gerade darauf hin. Kann man nicht trotz unterschiedlicher Meinungen sachlich bleiben?
    Tja, heute geht es nicht mehr ohne Beleidigungen. Manchen Usern gelingt es nicht sachlich zu bleiben. Schade darum! Ob die Software samt Anleitung nun gewollt oder ungewollt ins Internet gelangt ist, ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal. Aber meiner Meinung nach grenzt es an Abzocken, wenn man sich diese Software teuer kaufen musste, obwohl man sie mittlerweile durch irgendwelche Umstände frei erhältlich im Internet bekommt. Einfach ärgerlich sowas!

    Und ob man´s wahr haben will oder nicht, die Software ist teuer genug und ich möchte den ein oder anderen User hier sehen, der sich zwei mal die Augen reiben musste, weil er das Geld scheinbar für hohle Nüsse ausgegeben hat. Denn Dank Swissphone und einigen anderen schlauen Usern bekommt man diese Software nun umsonst. Bravo! Das hat für mich mit "Hilfestellung" absolut nichts mehr zu tun. Schon garnicht, wenn man unerlaubt Urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet. Auch solche Dinge sind mittlerweile kein Kavaliersdelikt mehr und werden empfindlich geahndet! Sollte man sich mal Gedanken drüber machen.

    Und @Angriffstrupp: Gerade von dir hätte ich ein bisschem mehr Sachlichkeit erwartet! Aber wenn´s dann hart auf hart kommt und einen auf den Deckel gibt, wegen Verbreitung von Urheberrechtlich geschützten Material, dann ist das "Geheule" wieder groß! Nichts für ungut.

  2. #2
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    Mal ungeachtet dessen, was hier heiß diskutiert wird, aber muss denn nicht eigentlich ein urheberrechtlich geschützter Artikel entsprechend in irgendeiner Form gekennzeichnet sein?!

    ©,®,™,... was auch immer?!

    Hab mich mit dem Thema noch nicht befasst und finde in der Bedienungsanleitung auch nichts weiter dazu!?

  3. #3
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    Nein, muß er nicht.
    Das Urheberrecht macht sich u.a. an der sog. Schöpfungshöhe fest. Und sobald das "Werk" dann namentlich gekennzeichtet ist, unterliegt es dem Urheberrecht.

    Natürlich hat jedes Land sein eigenes Urheberrecht mit eigenen, feinen Unterschieden.
    Welches Recht zur Anwendung zu bringen ist, wenn es sich (im vorliegenden Fall) um Dokumente einer Schweizer Firma handelt, die über einen US-Server veröffentlicht werden, könnte eine spannende Hausaufgabe für den engagierten Jurastudenten sein ;-)

    Daß in der Bedienungsanleitung keinerlei Nutzungsbestimmungen zu finden sind, ist vermutlich der Tatsache geschuldet, daß Bedienungsanleitungen üblicherweise die notwendige Schöpfungshöhe fehlt, da hier nur technisch/handwerkliche Vorgänge beschrieben sind, die in Art und Reihenfolge der Ausführung vom "Gerät" vorgegeben sind.

    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  4. #4
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    Danke für die sachliche und ausführliche Antwort.

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