Nein, muß er nicht.
Das Urheberrecht macht sich u.a. an der sog. Schöpfungshöhe fest. Und sobald das "Werk" dann namentlich gekennzeichtet ist, unterliegt es dem Urheberrecht.

Natürlich hat jedes Land sein eigenes Urheberrecht mit eigenen, feinen Unterschieden.
Welches Recht zur Anwendung zu bringen ist, wenn es sich (im vorliegenden Fall) um Dokumente einer Schweizer Firma handelt, die über einen US-Server veröffentlicht werden, könnte eine spannende Hausaufgabe für den engagierten Jurastudenten sein ;-)

Daß in der Bedienungsanleitung keinerlei Nutzungsbestimmungen zu finden sind, ist vermutlich der Tatsache geschuldet, daß Bedienungsanleitungen üblicherweise die notwendige Schöpfungshöhe fehlt, da hier nur technisch/handwerkliche Vorgänge beschrieben sind, die in Art und Reihenfolge der Ausführung vom "Gerät" vorgegeben sind.

MfG

Frank