Moin!
Die TW für das LF 8 und TLF 8/18 waren in Nds. erforderlich, da die DIN-Normen zurückgezogen wurden, aber in der damaligen Mindeststärkenverordnung eben jene Fahrzeuge als Mindestausstattung für eine Stützpunktfeuerwehr vorgeschrieben waren einen taktischen Sinn hatte das weniger. Hätte das TLF 16/25 auch getroffen, wenn es damals wie geplant aus der Norm gefallen wäre.
Die Beladung war entsprechen der ehemaligen Normen LF 8 und TLF 8/18, wobei das TLF 8 W nach TW auch erlaubt war in Bezug auf die MindeststärkenVO.
Inzwischen wurde eben jene VO schon überarbeitet bzw. durch die Feuerwehrverordnung ersetzt und die TW's inzwischen überflüssig.
In Nds. wurde immer Rücksicht auf die ehem. FS-Klasse 3 genommen. Daher auch die TW12 für den GW-G, der einen RW 2 dazu braucht. Manchmal wollten die Herren aber auch schneller als der Normenausschuss sein, siehe KdoW (entspricht ELW 2) und TLF 8W nach der Waldbrandkatatrophe 1975.
Gruß Carsten




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