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Thema: FEUERWEHR IM EINSATZ Kennzeichnung

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  1. #1
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    FEUERWEHR IM EINSATZ Kennzeichnung

    Hallo:)
    ich habe eine Frage, vllt. kann mir ja jemand weiterhelfen:)
    Ich bin Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr in Rheinland-Pfalz.
    Im Einsatzfall fahre ich für gewöhnlich mit dem Fahrrad zum Gerätehaus, da es einfach schneller geht als mit dem Auto,Roller, o.Ä.
    Nun meine Frage:
    Ist es richtig, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Alarmfall berechtigt sind,
    SONDERRECHTE in anspruch zu nehmen?
    Ich habe dies jetzt schon öfters gelesen bzw gehört...
    Kennt jemand eine Möglichkeit, auf dem Fahrrad sich zu kennzeichnen dass man im Einsatz ist?:)
    bin gespannt auf eure antworten:)
    grüße

  2. #2
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    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    Nun meine Frage:
    Ist es richtig, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Alarmfall berechtigt sind,
    SONDERRECHTE in anspruch zu nehmen?
    Benutze mal die Suchfunktion.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Benutze mal die Suchfunktion.
    naja also dazu muss ich sagen dass habe ich aber ich habe widersprüchliche antworten gefunden...

  4. #4
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    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    Ist es richtig, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Alarmfall berechtigt sind, SONDERRECHTE in anspruch zu nehmen?
    Ja.
    Allerdings heißt das nicht, dass du dadurch andere in ihren Rechten beschränken und/oder gefährden darfst.
    Beispiel für ein solches Sonderrecht: Abstellen im Halteverbot.

    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    Kennt jemand eine Möglichkeit, auf dem Fahrrad sich zu kennzeichnen dass man im Einsatz ist?:)
    Keine, die nicht
    - bescheuert aussehen würde und
    - unnütz wäre (da, siehe oben, deine Sonderrechte niemanden interessieren und interessieren brauchen).

    Ansonsten: Suchfunktion "Sonderrechte", und dann überlegen, was du da als Radfahrer überhaupt brauchen könntest, und welchen Nutzen es überhaupt hätte (das kann man aber abkürzen: keinen.)

  5. #5
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Ja.
    Allerdings heißt das nicht, dass du dadurch andere in ihren Rechten beschränken und/oder gefährden darfst.
    Beispiel für ein solches Sonderrecht: Abstellen im Halteverbot.


    Keine, die nicht
    - bescheuert aussehen würde und
    - unnütz wäre (da, siehe oben, deine Sonderrechte niemanden interessieren und interessieren brauchen).

    Ansonsten: Suchfunktion "Sonderrechte", und dann überlegen, was du da als Radfahrer überhaupt brauchen könntest, und welchen Nutzen es überhaupt hätte (das kann man aber abkürzen: keinen.)
    das is ma ne antwort:)
    gut wenn es "nur" so etwas ist wie im halte verbot zu parken wozu hat man denn dann überhaupt Sonderrechte als Feuerwehrangehöriger?! erscheint mir irgendwie etwas sinnlos...naja oke


    über die antwort "interessieren und interessieren brauchen" könnte ich mich allerdings aufregen...es gibt sicherlich genug menschen in diesem land, die freiwillig platz machen wenn sie sehen dass ein feuerwehrangehörige eilig zum feuerwehrhaus muss weshalb braucht es sie dann nicht interessieren?!es geht schließlich um die abwendung einer gefahr gegeüber eines menschenlebens und wenn wir schon soweit sind dass es andere nicht zu interessieren braucht...wozu gibt es dann soetwas wie feuerwehr?!?!?!
    was des andere angeht...ich wollte lediglich wissen ob jemand so etwas kennt und nicht wie es aussieht...naja egal was man hier zu fragen hat es scheint immer antworten zu kommen die net wirklich weiterhelfen...sondern nur zu "bösem blut" führen...

  6. #6
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  7. #7
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  8. #8
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    welche Sonderrechte willst du denn in Anspruch nehmen?
    ist doch eh jeder andere schneller als du auf dem Fahrrad,oder??

  9. #9
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    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    gut wenn es "nur" so etwas ist wie im halte verbot zu parken wozu hat man denn dann überhaupt Sonderrechte als Feuerwehrangehöriger?! erscheint mir irgendwie etwas sinnlos...naja oke
    Es gibt Gerätehäuser, da wurden extra deshalb rundherum Halteverbote angelegt, die dann im Einsatzfall als Parkplatz für die Einsatzkräfte genutzt werden.

    Und ja, Sonderrechte können auch mehr beinhalten. Meinetwegen auch maßvolle Geschwindigkeitsübertretungen, oder Überfahren eines Stopschildes ohne vollständiges Stehen. Aber immer unter dem Aspekt: Der Fahrer nutzt ein Sonderrecht, niemand sonst wird dadurch tangiert/gefährdet.

    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    über die antwort "interessieren und interessieren brauchen" könnte ich mich allerdings aufregen...es gibt sicherlich genug menschen in diesem land, die freiwillig platz machen wenn sie sehen dass ein feuerwehrangehörige eilig zum feuerwehrhaus muss weshalb braucht es sie dann nicht interessieren?!
    Es braucht sie deswegen nicht zu interessieren, weil sich dadurch an ihrer Rechtslage nichts ändert, und es schnell zu Fehlinterpretationen kommen kann.
    Beispiel: Du kommst mit einem Fahrrad, wie auch immer erkennbar auf "Feuerwehrfahrt". Ein Fussgänger denkt, er muss dir Platz machen, und verletzt sich dabei. Dann bist du erstens mit dran, und zweitens hast du damit nicht wirklich jemandem geholfen, im Gegenteil.

    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    es geht schließlich um die abwendung einer gefahr gegeüber eines menschenlebens und wenn wir schon soweit sind dass es andere nicht zu interessieren braucht...wozu gibt es dann soetwas wie feuerwehr?!?!?!
    Um Menschenleben geht es bei wievielen Prozent der Feuerwehreinsätze? Wenn man so argumentiert, macht man sich schnell unglaubwürdig!

    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    was des andere angeht...ich wollte lediglich wissen ob jemand so etwas kennt und nicht wie es aussieht...naja egal was man hier zu fragen hat es scheint immer antworten zu kommen die net wirklich weiterhelfen...sondern nur zu "bösem blut" führen...
    Manchmal steckt mehr hinter "bösen Antworten", als man glaubt (siehe oben) - und manchmal wird eine Antwort nur deshalb böse, weil sie nicht das trifft, was der Fragende gerne lesen würde...

  10. #10
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    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    das is ma ne antwort:)
    gut wenn es "nur" so etwas ist wie im halte verbot zu parken wozu hat man denn dann überhaupt Sonderrechte als Feuerwehrangehöriger?! erscheint mir irgendwie etwas sinnlos...naja oke
    Naja, in §35 STVO steht

    1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
    Da steht erst mal was von Feuerwehr, damit sind auch (und vor Allem) die roten Autos mit den blauen Lichtern aufm Dach gemeint. Dass "Feuerwehr" auch auf Einsatzkräfte auf dem Weg zum Feuerwehrhaus zutrifft, wurde von Gerichten so ausgelegt.
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  11. #11
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    Also erstmals Feuerwehrmitglieder haben im Alarmfall keine Sonderrechte. Mein Vater durfte neulich 450€ abdrücken und hat noch 2 Punkte in Flensburg bekommen.
    Daraufhin hat mein Vater einen Polizisten zu Dienst eingeladen und der antwortete auf die Frage:"Das vollkommenen Quatsch, solche Schilder mit Feuerwehr im Einsatz sind nur dafür gedacht, wenn man im Parkverbot steht, das die jeweiligen Politessen wissen das man eine Berechtugung hat hier zustehen. Weiterhin dürfen diese Schilder nur leuchten, nicht blinken oder ähnliches und sind während der fahrt im Auto und nicht auf dem Dach aufzubewahren."

  12. #12
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    Zitat Zitat von funkereinsteiger Beitrag anzeigen
    Also erstmals Feuerwehrmitglieder haben im Alarmfall keine Sonderrechte.
    Falsch, falsch, falsch.

    Zitat Zitat von funkereinsteiger Beitrag anzeigen
    Mein Vater durfte neulich 450€ abdrücken und hat noch 2 Punkte in Flensburg bekommen.
    Was hat er denn getan?

  13. #13
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    Zitat Zitat von funkereinsteiger Beitrag anzeigen
    Weiterhin dürfen diese Schilder nur leuchten, nicht blinken oder ähnliches und sind während der fahrt im Auto und nicht auf dem Dach aufzubewahren."
    Und die Schilder dürfen auch nicht leuchten.
    Während der Fahrt aber sehrwohl auf dem Autodach plaziert werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #14
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    Aber dann darf man auch nicht viel schneller wie 50 km/h fahren, weil sonst die Teile sich verselbstständigen. Und wenn es nass ist, oder wie jetzt es noch etwas Eis auf dem Fahrzeugdach hat, halten sie überhaupt nicht.

  15. #15
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    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    Aber dann darf man auch nicht viel schneller wie 50 km/h fahren, weil sonst die Teile sich verselbstständigen. Und wenn es nass ist, oder wie jetzt es noch etwas Eis auf dem Fahrzeugdach hat, halten sie überhaupt nicht.
    Nunja, für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges und eine angemessene Fahrweise ist im Endeffekt immer der Fahrer verantwortlich.

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Falsch, falsch, falsch.
    Man sollte fairerweise dazu sagen, dass es immer mal wieder Gerichte gibt, die den §35 StVO so auslegen, dass sich die Sonderrechte nur auf die Feuerwehrfahrzeuge beziehen. Selbst höhere Instanzen schmeißen munter Sonder- und Wegerechte durcheinander. Die sind zwar in der Minderheit, das nützt einem aber nichts, wenn man an einen solchen Richter gerät.

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