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Thema: FEUERWEHR IM EINSATZ Kennzeichnung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    @marka: Sehr nützlicher Beitrag, jetzt würde mich aber mal interessieren, bei welchen 3 Einsätzen du erwischt wurdest.
    ---------------

    Generell ist es doch ganz einfach. Wir haben festgestellt, dass Sonderrechte für die Alarmfahrt (also mit Privat-Kfz) durchaus nicht verboten sind. Jetzt kommt der Teil, den hier einige nur aus Gesetzen herausinterpretieren wollen, die aber eigentlich gesunden Menschenverstand und gerade im Einsatz einen kühlen Kopf benötigen.

    Es sollte eigentlich jedem klar sein, dass man NIEMALS andere Verkehrsteilnehmer gefährden und auch nicht einschränken darf. Desweiteren sollte man einfach mal nachdenken, ob es wirklich notwendig ist, dass ich für einen Bagatelleinsatz Verkehrsregeln breche. Viele Dinge sollten eigentlich von selbst klar sein (Beispiel: siehe markas Beitrag).

    Also genau wie mit dem Funk, erst denken dann fahren (/sprechen).

  2. #2
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    Zitat Zitat von Hawkfighter Beitrag anzeigen
    ... erst denken dann fahren ...


    Nur leider wird der Kopf bei einer Alarmierung teils einfach zu Hause vergessen ...
    Und, du kannst erst dann über etwas nachdenken, wenn du weisst um was es geht.

    Die Diskussionen um das Thema zwingen da sicherlich nicht nur mir gewisse Zweifel auf.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  3. #3
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Danke, aber Du scheinst folgenden Satz in meinem Beitrag überlesen zu haben:

    Ist doch eindeutig, oder?

    Wichtig ist, dass man selbst im Einsatzfall auf dem Weg von der Wache zum Einsatzort ausschließlich Sonderrechte hat, da einem die in § 38 StVO vorgeschriebenen Kennzeichnungen Rundumkennlicht und Einsatzfolgetonhorn fehlen.
    Ohne die gibt's kein Wegerecht!
    Naja aber auf dem weg von der Wache zum Einsatzort fährt man für gewöhnlich mit so nem roten auto mit Blaulicht und so nem lauten Horn;)is bei uns in der Feuerwehr zumindest so üblich....weiß ja net wie des bei euch gehandelt wird:D

  4. #4
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    @ firefighter93: Ich denke es ist offensichtlich. Damit auch du es weißt (bzw. dich damit nicht mehr rausreden kannst), es gibt Feuerwehren, die nur ein Fahrzeug haben, und in denen die nachrückende Feuerwehrkräfte gezwungen sind, mit ihrem Privat-KFZ zur EST zu fahren. Andere Option wäre eine etwas größere Wehr mit 4-5 Fahrzeugen, wo Kameraden mit "Sponsorenautos" (mit Werbung beklebte Zivilfahrzeuge) nachrücken können.

    . . . und ja du hast jetzt richtig geraten, diese haben dann auch kein Wegerecht, obwohl sie in Feuerwehrklamotten direkt von der Wache zur EST fahren.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Naja, das zeigt, dass auch Polizisten die Weisheit nicht immer mit Löffeln essen, ne?
    Letztlich ist die Polizei auch "nur" ein Anwender dieses Gesetzes, mit der ein oder anderen besonderen Auslegung ;-)

    Zitat Zitat von Hawkfighter Beitrag anzeigen
    es gibt Feuerwehren, die nur ein Fahrzeug haben, und in denen die nachrückende Feuerwehrkräfte gezwungen sind, mit ihrem Privat-KFZ zur EST zu fahren.
    Wer zwingt die denn? Wenn das vorhandene Fahrzeug mit Besatzung auf der Piste ist, ist die Pflicht der Feuerwehr erfüllt. Wenn dann noch Leute unbedingt nichts verpassen wollen, könnte man in Frage stellen, ob eine solche "Zigeuneranreise" (jaja, ich weiß ich bin böse) überhaupt Sonderrechte rechtfertigt.

  6. #6
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wenn das vorhandene Fahrzeug mit Besatzung auf der Piste ist, ist die Pflicht der Feuerwehr erfüllt. Wenn dann noch Leute unbedingt nichts verpassen wollen, könnte man in Frage stellen, ob eine solche "Zigeuneranreise" (jaja, ich weiß ich bin böse) überhaupt Sonderrechte rechtfertigt.
    Es gibt auch Fahrzeuge die haben nur eine Staffelkabine, sind aber eigentlich Gruppenfahrzeuge, somit muß der Melder und der Schlauchtrupp anderweitig zur EST kommen.
    Wenn du denkst das der Melder und Schlauchtrupp einer Gruppe nur Zigeuner sind, dann ist alles klar.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Es gibt auch Fahrzeuge die haben nur eine Staffelkabine, sind aber eigentlich Gruppenfahrzeuge, somit muß der Melder und der Schlauchtrupp anderweitig zur EST kommen.
    Muss er das denn, wo die Vorschriften ein Arbeiten in Staffelstärke bis hin zum IA ermöglichen? Wird ein Staffelfahrzeug zum Gruppenfahrzeug, weil die Beladung auf Gruppenbeschäftigung ausgelegt ist (mehr spielerisch als notwendig)?
    Wenn ein großes LF mit Beladung für 2 Gruppen unterwegs ist, muss dann auch zwingend eine 2. Gruppe kommen?

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Wenn du denkst das der Melder und Schlauchtrupp einer Gruppe nur Zigeuner sind, dann ist alles klar.
    "Zigeuner" sind für mich (und nicht nur für mich) in dem Zusammenhang diejenigen, die fernab jeder Führung und Kommunikation eine Einsatzstelle anfahren.


    Ich würde da allerdings noch unterscheiden, ob z.B. das einzige TSF das erste Fahrzeug bei einem Einsatz im eigenen Ort wäre, wenn da noch Leute hinterher kommen habe ich dafür Verständnis. Allerdings würden die auch in den wenigsten Fällen rein Entfernungs- bzw. Streckenmäßig die Notwendigkeit oder gar die Chance haben, Sonderrechte wahrzunehmen.
    Fährt das TSF als nachrückendes Fahrzeug an eine auswärtige Einsatzstelle, hat nach meiner Ansicht da niemand hinterher zu fahren, und wer meint das trotzdem machen zu müssen, dürfte nach meiner Ansicht Probleme kriegen, wenn er sich dann auf Sonderrechte berufen will.
    Geändert von überhose (29.12.2010 um 19:54 Uhr)

  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Es gibt auch Fahrzeuge die haben nur eine Staffelkabine, sind aber eigentlich Gruppenfahrzeuge, somit muß der Melder und der Schlauchtrupp anderweitig zur EST kommen.
    Wenn du denkst das der Melder und Schlauchtrupp einer Gruppe nur Zigeuner sind, dann ist alles klar.
    JA und nu ?

    wenn die der Meinung sind das ein Staffelfahrzeug ausreicht dann brauch Mann die anderen nicht ?
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  9. #9
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wer zwingt die denn? Wenn das vorhandene Fahrzeug mit Besatzung auf der Piste ist, ist die Pflicht der Feuerwehr erfüllt
    .

    Weiß ich auch nicht, wer die zwingt, davon hab ich nichts gesagt ;-)
    Ersteinmal ist das nur meine Interpretation von markas Beitrag.

    Rein formell hat die Wehr ihre Pflicht durchaus getan, aber ich bitte dich, welcher Feuerwehrmann wird so denken, wenn er gerade einen der 6 Plätze für einen der wenigen Einsätze im Jahr verpasst hat.
    Dir werde ich doch wohl nicht erzählen müssen, dass gerade bei kleineren Wehren diese Leute auch gebraucht werden - es ist in ländlichen Regionen einfach üblich!

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wenn dann noch Leute unbedingt nichts verpassen wollen, könnte man in Frage stellen, ob eine solche "Zigeuneranreise" (jaja, ich weiß ich bin böse) überhaupt Sonderrechte rechtfertigt.
    Sein wir mal ehrlich, wer braucht denn für eine solche Anfahrt überhaupt Sonderrechte? Und selbst wenn man halt mit Privat-KFZ auf "Einsatzfahrt" geht, sind dann plötzlich keine Menschenleben mehr in Gefahr?

  10. #10
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    Zitat Zitat von Hawkfighter Beitrag anzeigen
    @ firefighter93: Ich denke es ist offensichtlich. Damit auch du es weißt (bzw. dich damit nicht mehr rausreden kannst), es gibt Feuerwehren, die nur ein Fahrzeug haben, und in denen die nachrückende Feuerwehrkräfte gezwungen sind, mit ihrem Privat-KFZ zur EST zu fahren. Andere Option wäre eine etwas größere Wehr mit 4-5 Fahrzeugen, wo Kameraden mit "Sponsorenautos" (mit Werbung beklebte Zivilfahrzeuge) nachrücken können.

    . . . und ja du hast jetzt richtig geraten, diese haben dann auch kein Wegerecht, obwohl sie in Feuerwehrklamotten direkt von der Wache zur EST fahren.
    hm also ich bin da der meinung, dass die feuerwehrleute nicht in ihren privaten pkw´s zu E-stelle fahren sollten.Meiner meinung nach muss sich da der einsatzleiter drum kümmern dass das personal das vor ort gebraucht wird an die e-stelle kommt(ich sprech jetzt ma den "pendelverkehr" an) notfalls muss halt aus nem nachbarort personal geholt werden und wenn halt kein mannschaftswagen zur verfügung steht (keiner vorhanden,grad im einsatz,tannk leer,reifen kaputt was weiß der geier...) dann muss halt von ner nachbar wehr des organisiert werden.ich denke feuerwehrleute sind so im einsatz schon recht überheblich was die fahrweise angeht...fahren sie dann mit ihrem eigenen pkw zur e-stelle und bauen einen unfall...wie sieht da die rechtliche lage aus?????
    aus eigenem interesse um mein auto würde ich schon nicht damit zur e-stelle fahren!

  11. #11
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    Der Thread scheint mir etwas abgeglitten zu sein.
    Du fragtest ja nach einer Kennzeichnung für den Weg zur Wache/zum Gerätehaus.

    Ich denke, dass dürfte dann wohl bis zur Erschöpfung geklärt sein...

    Frage:
    Wie würdest Du handeln, wenn nachts die Sirene geht, und Du beim Blick aus dem Schlafzimmerfenster die Einsatzstelle sehen kannst und diese genau in der falschen Richtung zum Gerätehaus ist. Voraussetzung ist, dass die Einsatzkleidung bei Dir und nicht im Gerätehaus hängt.
    Fährst Du zum Gerätehaus oder direkt zur Einsatzstelle?

    Ich frage deshalb, weil ich im August 2010 genau in dieser Situation war.
    Ich fuhr damals mit meiner Frau (auch aktive Feuerwehrkameradin) im privaten PKW direkt zur Einsatzstelle...

    Die rechtliche Lage ist eindeutig:
    Der Fahrer ist für die Sicherheit verantwortlich.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  12. #12
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    ...um jetzt die Verwirrung auf die Spitze zu treiben:

    "Die Sitzplätze sind so berechnet,das das Personal für das Löschfahrzeug reicht"
    Einige Wehren auf demLande rücken mit TSA aus (für die Jüngeren: Tragkraftspritzenanhänger - ein Anhänger in dem sich neben der (idR) FP 8/8 noch 4 A-ASaugschläuche und ein paar Schläuche verladen sind). Diese TSA werden (so sieht es das Konzept vor) von einem Landwirt mittels Trecker zur Est gezogen. Dieser Trecker hat 2 Sitzplätze. Also reichen für den Einsatz des TSA 2 Leute?
    Wieviel Leute müssen nochmal die TS anfassen um sie zu entladen?

    "Die nachrückenden Kräfte im PrivatPKW haben keine Sonderrechte"
    Und ob sie die haben! Wie gesagt, sie können es nicht kennzeichnen, aber Sonderrechte müssen nicht gekennzeichnet werden,nur WEGErechte verlangen Blaulicht und Horn.

    - Bis vor einigen Jahren ersetzte sogar das Springlicht eines RTW das Horn,wenn es der Einsatz (Stichwort:"(Prä)Eklampsie") es erforderlich machte

    - Auch wenn es (wie ich es seit Jahren beobachte) besonders den SEG-lern nicht passt: Die Feuerwehr hat Sonderrechte nach StVO, bei der SEG sind es nur die Fahrzeuge der SEG, die Sonderrechte in Anspruch nehmen können. "Die Feuerwehr" ist das Personal ab Alarmierung. "Die Fahrzeuge des Rettungsdienst" (die SEG fährt idR. als Unterstützung des RD - im KatS-Fall sieht das anders aus!) ist wohl eindeutig. Da zählen nur die Fahrzeuge,die laut Zulassungsbescheinigung auf den RD zugelassen sind.

    Wenn sich jemand beschwert wirst du von der Polizei sogar härter bestraft,wenn du sagst,du hast Sonderrechte in Anspruch genommen"
    Erstens hat die Polizei garnicht zu entscheiden ob du bestreft wirst,denn auch die Beamten sind nur ausführendes Organ. IdR sind die Polizisten genauso schlau oder unwissend,wie der "normale Bürger".
    Bestes Beispiel: Ein Polizist will einen Autofahrer verwarnen,weil er während der Fahrt das Navi bedient hat. Klappt nicht, denn nur das bedienen eines Mobiltelefon ist verboten, sonst dürfte die Einsatzkraft während der Fahrt z.B.auch nicht den Funkhörer benutzen. (Mal abgesehen von meiner persönlichen Meinung, das alles,was nicht direkt mit der Führung des Fzg zu tun hat Aufgabe des Beifahrers ist)
    In der Regel sollte man daher solche Fragen an die Stellen,die es wissen und das sind nun mal NUR Verkehrsrichter und ggf. Fachanwälte für Verkehrsrecht.
    (Ich habe mir allerdings die oben verlinkten ppt und anderen (noch) nicht angesehenund kann daher nichts dazu sagen, wie gut oder schlecht die sind.)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  13. #13
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen

    Wieviel Leute müssen nochmal die TS anfassen um sie zu entladen?

    also wenn ich mich nicht irre mindestens 4;):D

    naja wenn ich halt ma zur e-stelle "spucken" kann,und die einsatzkleider zu hause habe dann geh ich natürlich zur e-stelle...nur bei uns hat niemand seine kleider zu hause außer vllt. hose und höchstens stiefel...und darum ging es ja auch net es ging darum hinterher zu fahren und net darum,direkt zu e-stelle zu fahren wenn man kleider zu hause hat...

  14. #14
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Diese TSA werden (so sieht es das Konzept vor) von einem Landwirt mittels Trecker zur Est gezogen.
    Und da sind Sonderrechte für die Privat-PKW's ja erst recht unabdingbar, wenn ihr Arbeitsmaterial mit günstigstenfalls 40 km/h Spitze zum Einsatzort kommt ;-)

    Abgesehen davon, dass diese "Fahrzeuge" für den örtlichen Erstangriff gedacht sind. Da kommt dann wieder mein Beitrag vom 29.12.2010, 19:46, letzter Absatz.

    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Wie würdest Du handeln, wenn nachts die Sirene geht, und Du beim Blick aus dem Schlafzimmerfenster die Einsatzstelle sehen kannst und diese genau in der falschen Richtung zum Gerätehaus ist. Voraussetzung ist, dass die Einsatzkleidung bei Dir und nicht im Gerätehaus hängt.
    Fährst Du zum Gerätehaus oder direkt zur Einsatzstelle?
    Welche Ausbildung habe "ich" denn? Ich wäre mit sowas vorsichtig, nur der reine Wille zu helfen hilft in manchen Fällen gar nicht.

  15. #15
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Die Feuerwehr hat Sonderrechte nach StVO, bei der SEG sind es nur die Fahrzeuge der SEG, die Sonderrechte in Anspruch nehmen können. "Die Fahrzeuge des Rettungsdienst" (die SEG fährt idR. als Unterstützung des RD - im KatS-Fall sieht das anders aus!) ist wohl eindeutig. Da zählen nur die Fahrzeuge,die laut Zulassungsbescheinigung auf den RD zugelassen sind.
    Nicht jede SEG fährt mit Fahrzeugen des "Rettungsdienstes" (was das letztendlich ist, bestimmen die jeweiligen Landesgesetze).
    Und dann kommen wir zum lustigen Fall: Wegerechte ja, Sonderrechte nein.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
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