Mir ist auch nur bekannt, dass Wehrführer und deren Stellvertreter als Beamte auf Zeit vereidigt werden. Hierüber erhalten sie auch eine entsprechende Belehrung und eine Ernennungsurkunde.
Eine derartige Rechtslage sollte nach meiner Auffassung nach auch eine entsprechende Belehrung der "normalen" Einsatzkräfte, z.B. in der Truppmannausbildung nach sich ziehen...
Es wäre schön, wenn Du Deine Aussage durch entsprechende Quellen belegen könntest.
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Stimmt leider nicht das JEDER Freiwillige Feuerwehrmann(frau) im Einsatz zum Beamten (auf Zeit) wird! Dazu braucht es noch nicht mal das Beamtenrecht sondern man schaue sich nur mal die Definition des Begriffs Hoheitliche Aufgaben an ...
Quelle: NRW-Justizportal: Recht von A - Z
Hoheitliche Aufgaben: Sind die Aufgaben, die ein öffentliches Gemeinwesen (Staat, Gemeinde oder sonstige Körperschaft) kraft öffentlichen Rechts zu erfüllen hat. Die Ausübung hoheitlicher Aufgaben ist als ständige Aufgabe i.d.R. Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem Dienst- und Treueverhältnis stehen.
... und wie wir sehen werden Freiwillige Feuerwehrleute KEINE Beamte im Einsatz !
Gruß
LST-82
At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.
Richtig Alex22 ... ich würde auch nichts anderes Behaupten wollen. ;-)
Mir kam es nur darauf an, dass ein Dienst- und Treueverhältnis nicht zwingend ein Beamtenverhältnis darstellt. (Wie du ja auch festgestellt hast)
Nichts destotrotz denke ich das dieser Thread mehr als genug vom Ursprungsthema abgewichen ist ...
At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.
Das Zauberwort hier ist nicht "Dienst- und Treueverhältnis", sondern "i.d.R.".Zitat von NRW-Justizportal: Recht von A - Z
Ein öffentliches "Dienst- und Treueverhältnis" ist nichts anderes wie der Beamtenstatus. Heutzutage werden viele "ständig ausgeübte hoheitliche Aufgaben" schon nicht mehr von Beamten, sondern von Beschäftigten wahrgenommen, also Angehörigen des ö.D. in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis. Klassische Beispiele sind Standesämter, Ordnungsämter. Früher traf man dort nur Beamte, in vielen Kommunen heute schon ausschließlich Beschäftigte.
Hilft zur Bewertung des "Beamtenstatus" von Feuerwehrleuten nicht wirklich weiter, da warten wir gespannt auf die Quellenangabe von k-serv.
Ich bin übrigens hauptamtlich Beschäftigter und ehrenamtlich Beamter in der gleichen Kommune, wenn ich mal aufschreiben und klar utnerscheiden müsste, was ich wann wo weshalb wie darf oder auch nicht, würde das eine juristische Doktorarbeit werden ;-)
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