Dann vielleicht einfach mal bis Montag abwarten!
Dann vielleicht einfach mal bis Montag abwarten!
Also, ich denke auch, dass der TM 2 nicht so früh abgelegt werden kann. Schließlich muss man in den 2 Jahren zwischen TM 1 und 2 verschiedene Übungen in der Wehr durchlaufen, die bescheinigt werden müssen.
Meine Ausbildung lief so:
- 17: Truppmann Teil 1
- 18: Sprechfunker
- 19: AGT + Truppmann Teil 2 (nach 2 Jahren, und zusätzlich 3 WE's Lehrgang) + Truppführer
Es fehlt noch der Maschinist, den bei uns jeder macht, der kommt irgendwann.
Zum Thema Alarmierung:
Schule und Arbeit kommen vor der Feuerwehr! Die Feuerwehr geht für dich nicht arbeiten, schreibt keine Arbeiten oder Klausuren! Wenn ein Arbeitgeber dich bei einem Alarm gehen lässt ist das schön, wenn er das nicht freiwillig macht sollte man es auch nicht tun (dem "Arbeitsklima" und dem Arbeiter/Chef-Verhältnis zuliebe).
In der Schule gilt die Hausordnung, die muss eingehalten werden. Wenn dort drinsteht, dass Handys untersagt sind, dann ist das so.
Und mit Paragraphen etc. anzufangen, ist das schlechteste, was man tun kann - so beißt man direkt auf Granit.
Versuch das zu klären, aber fang nicht an mit: Dorfwehr, wenns brennt die brauchen jeden, und nach §xyz müssen sie mich eh gehen lassen...
Einfach mal cool bleiben und nen Gang runterschalten. Wirst noch genug Einsätze in deiner Laufbahn erleben...
jo, werde morgen erstmal abwarten... ich schau mal, ob ich mein dienstbuch hoch hab, da ich es erst vor kurzem für die jugendleistungsprüfung gebraucht habe... dann kann ich schnell den eintrag ablichten...
klar, es kommen noch viele einsätze, aber man möchte hald jeden mit xD....
Hi,
So läuft es bei uns auch ab. Alles andere würde, meiner Meinung nach, auch gar keinen Sinn ergeben. Der Maschinist kann bei uns nur noch mit einem Führerschein der Klasse C gemacht werden. Das ist aber eine stadtinterne Regelung und gilt nicht für den ganzen Landkreis. Ein Maschinist ohne LKW-Schein macht auf einem 13 to. HLF auch wenig bis keinen Sinn. Zumindest sehe ich das so.
@TE: Nun ja, ich bin auch Jugendwart und sage den Kurzen immer wieder, dass Schule und Ausbildung Vorrang vor der Feuerwehr haben. Die Feuerwehr läuft nicht weg und Einsätze wird es auch immer wieder geben. Heißläufer in der JF versuche ich, soweit möglich, immer zu bremsen. Hat bisher ganz gut geklappt. Aber Einsätze sind für die JF tabu! Egal um welche Art von Einsatz es sich handelt. In meinen Augen gehört die Einsatzfahrt schon zum Gefährdungsbereich und da haben die Jugendfeuerwehr´ler nichts zu suchen! Zu mal man die Sitzplätze für wichtigere Postionen braucht, z.B. AGT-Träger.
Was bringen mir drei oder vier Truppmannanwärter im Fahrzeug, mit denen ich bei einem heißen Einsatz nichts anfangen kann?
Bei uns ist es so, dass es für die Jugendfeuerwehr einmal im Jahr eine Großübung gibt. Dort wird dann auch mal mit Sondersignal gefahren und die Kurzen können sich da austoben und zeigen was sie können. Zum regulären Jugendfeuerwehrdienst ist das eine willkommene Abwechselung.
Es ist ja bekannt, dass es in Bayern für alles eine extra Wurst gibt. Aber das man dort mit 16 Jahren schon TM 1+2 in der Tasche hat, ist für mich ein Unding. Was für mich an absolute Fahrlässigkeit grenzt, ist die Tatsache, dass 14 Jährige mit in einen Einsatz genommen werden. Sowas geht gar nicht, auch nicht für eine Dorffeuerwehr!
Im gewissem Maße hast du Recht. Man erlangt viel Erfahrung durch diverse Einsätze, Übungen und Ausbildungsdienste. Aber ohne eine Grundbefähigung schicke ich niemanden in den Einsatz! Nicht mal zum C-Rohr halten, Ölspur kehren, oder Autos anhalten. Im TM 1+2 Lehrgang lernt man, wie man sich zu Verhalten hat bzw. wie man auf gewisse Ereignisse reagieren sollte. Ich erwähne da einfach mal den Eigenschutz. Woher soll ein Newbie wissen, was z.B. ein Trümmerschatten ist?
Ich möchte nicht die Verantwortung dafür übernehmen, wenn sich ein Neuling in irgendeiner Weise verletzt und sich rausstellt, dass er keinen Lehrgang hatte, absolut unerfahren war und sich im Gefahrenbereich aufgehalten hat.
Ob der GF den Gefahrenbereich festlegt oder nicht. Sollte er Minderjährige in dem Gefahrenbereich einsetzen, ist er für mich unfähig. Wenn nicht genug Personal zur Verfügung steht, muss halt nachalarmiert werden. Sowas sollte ein Gruppenführer aber wissen! Bei mangelnder Tagesverfügbarkeit wäre es vielleicht ratsam, eine zweite Wehr mitzualarmieren.
Oder willst du mir erzählen, dass ihr zu allen Einsätzen grundsätzlich allein ausrückt? Was das Handy angeht: Wenn es in der Schule nicht gewünscht ist, dann solltest du das akzeptieren. Ob SMS-Alarmierung oder private SMS. Ich sehe da keinen Unterschied, zu mal eine SMS-Alarmierung nur als reine Information dient.
Was willst du später in der Ausbildung machen, wenn der Melder geht? Einfach zum Lehrmeister sagen: "Sorry, ich muss gehen und ´ne Ölspur wegputzen!". Hätte ich das zu meinem Lehrmeister gesagt, wäre ich geflogen.
Schalt mal einen Gang runter und konzentriere dich lieber auf die Schule und deinen beruflichen Werdegang. Das ist wesentlich wichtiger. Für die Feuerwehr wird dir noch genug Zeit bleiben und das ist bestimmt nicht böse gemeint.
Gruß
Richtig.
Falsch, ein Handy ist ein nicht zugelassenes Alarmierungsmittel.
Das ist richtig.
Und hier hast du deine Begründung gleich geschrieben warum du aufgrund von "Handyalarmierung" eigentlich gar nicht ausrücken darfst und warum sie nicht zulässig ist.
Stimmt, wobei ich stark bezweifel, daß das außerhalb des Gefahrenbereichs war.
Sobald der JFler Feuer ausmacht, ist er definitv IM Gefahrenbereich.
Auch das ist falsch mein junger Padawan.
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(BayEUG)
Art. 35
Schulpflicht
(2) Die Schulpflicht dauert zwölf Jahre, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
(3) Die Schulpflicht gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht und die Berufsschulpflicht.
Deine Vollzeitschulpflicht endet vielleicht nach der 9. Klasse, nun bist du aber berufsschulpflichtig, außer du besucht eine höhere Schule, aber da endet dann die Vollzeitschulpflicht nicht nach der 9. Klasse sondern erst später.
Somit bist du definitv noch schulpflichtig in irgendeiner Form.
Die Schulpflicht in Bayern endet übrigens mit 21 Jahre (sofern du deine Ausbildung nicht schon abgeschlossen hast), weshalb auch durch das Feuerwehrgesetz Schüler vom Unterricht freigestellt werden müssen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Naja "don't feed the trolls"
Bei solchen Leuten ist echt Hopfen und Malz verlohren.
Grüße
pudding
wegen gefährenbereich... nicht unbedingt.... ein feld, auf dem noch stroh lag, hat gebrannt... also so ein kleine lauffeuer... da kann einem absolut nix mitm traktro passieren... aber is hart an der grenze...
hö? dachte nach 10 jahre is die schulpflich zu ende? aber danke, gut zu wissen ;-)
warum zählt eine handyalamierung nicht als alamierung? das handy macht ja das selbe wie der pipser, nur das man nicht hören was gefunkt wird...
wegen dem Dienstbuch.... das wird bei uns so gehandhabt, weil es einfach nicht anders durchsetzbar ist... TM2 hätte glaub ich 80 oder 120 stunden.. wer bitte will die alle unterrichten, und wenn mich nicht alles täuscht muss das bei der eigenen feuerwehr passieren.. ich war der einzige, der von unserer feuerwehr mitgemacht hat, die andere hatten sie entweder schon, oder währen zu jung...
Zum Beispiel, weil man ein Handy nicht überall benutzen darf. Merkste wat?
Oder weil der Alarm u. U. verzögert ankommt.
Mir kommen gleich die Tränen. Aber jetzt weiß ich wenigstens, was unter "bedingt einsatzbereit" zu verstehen ist ...wegen dem Dienstbuch.... das wird bei uns so gehandhabt, weil es einfach nicht anders durchsetzbar ist... TM2 hätte glaub ich 80 oder 120 stunden.. wer bitte will die alle unterrichten, und wenn mich nicht alles täuscht muss das bei der eigenen feuerwehr passieren.. ich war der einzige, der von unserer feuerwehr mitgemacht hat, die andere hatten sie entweder schon, oder währen zu jung...
Ich finde es einfach nur traurig, das wenn ein 16 jähriger Junge in diesem Forum eine Frage stellt, dann wir er nur blöd angemacht und jeder ist klüger als der andere.
Anstatt ihm einfach Tipps zu geben, oder einfach in ganz normalen Ton zu sagen, das es nicht sehr toll ausschaut für ein wird einer derart blöd angemacht.
@Flo94
Ich hatte so ein Problem mal in der Berufsschule, da ging mein Piepser los, jedoch hat sich da der Lehrer auch gleich wichtig gemacht usw. aber kam nix dabei raus, da ich das ganze in meiner Firma erklärte, und dann wurde das genehmigt.
Und ab da nahm jeder seinen Piepser mit. Waren alle auf Lautlos, und wenn Alarm war, raus, durchsage anhören, und dann entscheiden.
Bei dir ist das jedoch nicht ganz so einfach, ich würde mit deinem Lehrer oder Rektor ein kleines Gespräch führen und vielleicht kannst du erreichen, das du das Handy eingeschaltet lassen kannst.
Mit Druck so wie ich es gemacht habe kannst du da nicht viel machen.
Jetzt mach dich nicht lächerlich ...
Wenn du ein Brand bekämpfst bist du immer im Gefahrenbereich.
Stichwort Atemgifte, Ausbreitung?
Die Gefahrenmatrix solltest du eigentlich in deinem TM1 gelernt haben.
Tja, falsch gedacht, im übrigen hast du geschrieben du bist in der 10. Klasse und schreibst jetzt selber nach der 10. Klasse, somit bist du selbst nach deinem Kenntnisstand immernoch schulpflichtig.
Ja, aber eben nicht zuverlässig, oder warum ging dein Handy erst nach einer Stunde los???
http://www.lfv-bayern.de/cms/fachber...g_2001_sms.pdf
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
ich hab aber schon 10 schuljahre hinter mir, und bin gerade im 11. .... oben steht die erklärung...
zu der handyalamierung: das is mir jetzt neu, das die nicht als alamierung zählt.... und wieder was dazugelernt=)... btw, was ist wenn ich 18 bin und in der schule eine alamierungsSMS bekomme? da steht ja drinnen, das das nicht als alamierung, bestenfalls als zusatzalarm zu werte ist.... darf man dann überhaupt gehen, wenn meine keine sirene oder sonstwas ertönen hört?
mfg flo
Sehr grenzwertig.
Denn du mußt zwar vom Arbeitgeber für Einsätze freigestellt werden, aber eben nur wenn du auch alarmiert wirst.
Angenommen du verläßt dein Arbeitsplatz aufgrund einer "SMS Alarmierung" die wie bei dir ja auch schonmal eine Stunde verzögert ankam und der Einsatz ist bereits beendet, weil er eben nur eine halbe Stunde ging, hast du ohne rechtliche Grundlage dein Arbeitsplatz verlassen, was im schlimmsten Fall zu einer Abmahnung oder gar Kündigung enden kann.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
@Alex22: das war jetzt nicht auf den arbeitsplatz bezogen, da ich da ja sowieso nicht wegfahren kann, 80km bis zum feuerwehrhaus sind einfach zu viel... sondern bei einer normalen schule... kenn einige die aufs Gymi gehen, 18 sind und bei jedem einsatz die schule verlassen... die werden das auch weiterhin machen, aber mich würde die rechtslage interessieren=)
mfG Christian
Mach mit, machs nach, machs besser
Vorwärts immer, rückwärts nimmer!
www.DRK-Delmenhorst.de
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