Zitat Zitat von Laurin88 Beitrag anzeigen
Grundsätzlich stimme ich dir zu, denke aber nicht, dass es Kostengründe sind, sondern diese eher im Europäischen Recht zu suchen sind.
http://www.bmwi.de/Navigation/Wirtsc...auftraege.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Vergaberecht
Das sind nur angebliche Kostengründe oder Bestechung.
Das Vergaberecht gilt nur wenn öffentliche Auftraggeber was von der priv. Wirtschaft machen lassen.
Wenn ein Staat sagt ich nimm das in die eigene Hand kann er das gerne tun.