Auch mit 28.000 Einwohnern seid ihr mittlere kreisangehörige Stadt gemäß Gemeindeordnung NRW und damit nach FSHG verpflichtet, eine hauptamtliche Wache zu unterhalten. Die Grenze für mittlere kreisangehörige Städte liegt bei 25.000 Einwohnern (oder 20.000 auf Antrag). ;-)
Allerdings dürfte im Bereich von 20.000 EW bis gut 50.000 EW die Ausnahmegenehmigung mit der Befreiung der Regelfall sein.