Zitat Zitat von thorben1248 Beitrag anzeigen
FF ist nicht BF!!]
Wenn eine HW erforderlich muß es eine geben.
Mit der Ausnahmegenehmigung hat die obere Aufsichtsbehörde ja festgestellt, dass es keine geben muss.

Im genannten Fall sorgen die FF ler mit ihrer Tätigkeit dafur, das sie vor Ort keine BF / HW haben.
In dieser könnten sich bestimmt 10-30 Leute der FF den Traum des BF ler erfüllen.....
wenn sie den Ansprüchen genügen.
Weil es so viele gibt, die den Ansprüchen genügen, haben ja die bestehenden BF/HW keine Personalsorgen. Bist Du bei einer BF/HW?