Mit der Ausnahmegenehmigung hat die obere Aufsichtsbehörde ja festgestellt, dass es keine geben muss.
Weil es so viele gibt, die den Ansprüchen genügen, haben ja die bestehenden BF/HW keine Personalsorgen. Bist Du bei einer BF/HW?Im genannten Fall sorgen die FF ler mit ihrer Tätigkeit dafur, das sie vor Ort keine BF / HW haben.
In dieser könnten sich bestimmt 10-30 Leute der FF den Traum des BF ler erfüllen.....
wenn sie den Ansprüchen genügen.





				
				
				
					
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