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Thema: Geblitzt!!!

Baum-Darstellung

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  1. #27
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Ach nee.
    Das wird die Höhe der Kostenersätze für Feuerwehreinsätze, die Höhe der Lohnersatz- oder Verpflegungskosten für Feuerwehreinsätze oder auch die Anzahl der Beerdigungen ebenfalls.
    Trotzdem laufen die städtischen Mitarbeiter i.d.R. nicht zündelnd und mordend durch den Dezember, damit die geplanten Zahlen stimmen.
    Hä? Du vergleichst Äpfel mit Pflaumen :-)
    Wir reden hier von "einzunehmenden" Buß,-Verwarnungsgeldern. Das halte ich nicht wirklich für eine bürgerfreundliche Verkehrserziehung vielmehr für den Beweis eines falschen oder zumindest fehlerhaften Haushaltes, der eh schon aus den Steuergeldern der Bürger besteht.
    Das ist den meissten Gemeinden schlicht zu wenig Geld.

    Wie sonst ist es zu erklären, dass Radarmessgeräte (stationär) vom Hersteller "amotisierend" angeboten und beworben werden. Dann dürfen diese Hersteller auch noch im Auftrag der Stadt/Gemeinde oder des Landes entsprechende Standorte nach dem Verkehrsaufkommen (nicht nach Verkehrsunfällen) analysieren und diese Standorte den entsprechenden Ordnungsämtern als "lohnend" vorschlagen.
    Wo bleibt da der ursprüngliche Sinn dieser Geräte?

    So Aussagen wie zündelnd und mordend finde ich ausserdem unangebracht, das hat hier niemand so übertrieben ausgedrückt.
    Jedoch wird tatsächlich immer am Jahresende festgestellt (wenn die Städte voller Besucher sind), dass die Mitarbeiter der Ordnungsämter gerade zu den Feiertagen an die Stellen geschickt werden, wo sich das ganz Jahr über niemand blicken lässt aber trotzdem Chaos herrschte. Warum?

    Ich will hier keine Ordnungswidrigkeiten schön reden. Im Gegenteil, jeder soll grundsätzlich für das gerade stehen, was er verbockt hat.
    Aber Sinn und Zweck einer Ahndung muss in Relation zur Tat stehen und nicht für das Befüllen der Stadtkasse herhalten.
    Ausserdem gilt im Bereich der Ordnungswidrigkeiten immer noch das Opportunitätsprinzip, was besagt, dass die Erhebung eines Verwarngeldes bei Einsicht des Betroffenen nicht erforderlich ist. Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit gilt auch nach mündlicher Verwarnung als erledigt. Meiner Erfahrung nach führt eine deutliche, aber höfliche Ermahnung zu einem Fehlverhalten zu einer höheren Akzeptanz und Einsicht, als das unmittelbare Abkassieren eines Verwarngeldes.

    Da kann sich jeder gerne seinen eigenen Reim drauf machen.

    Ich, als "Nicht-Feuerwehrmann-Rettungswagenfahrer" bin der Meinung, das gerade dieser Personenkreis ein gewisses Privileg genießen sollte.
    Mal ganz flach jetzt....."einem Krankenwagen wegen Pillepalle einen Strafzettel schicken"...wo sind wir hier eigentlich..gehts noch..einfach ma schön die Kirche im Dorf lassen...
    Geändert von catch (30.10.2010 um 15:58 Uhr)

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