Zitat Zitat von Leitstelle_V Beitrag anzeigen
Hallo noch einmal zusammen.

Kann mir noch jemand den Sinn folgender Vorschrift in der FwDv 3 erklären?

4 Auslegen von Druckschläuchen
4.1 Auslegen mit Schlauchtragekorb oder tragbarer Schlauchhaspel

Legt ein Trupp seine Leitung selbst, so wird diese vom Verteiler in Richtung Einsatzsstelle ausgelegt, andernfalls von der Einsatzsstelle zum Verteiler.


Geht es hier darum, dass man nicht mehr so einen weiten Weg zum Auto hat, falls noch Schläuche fehlen? Dann verstehe ich aber nicht, wenn das der Grund wäre, warum diese Regelung explizit bei 4.1 (Schlauchtragekorb/Schlauchhaspel) und nicht auch bei Rollschläuchen steht.

Oder will man, dass der leere Korb/die Haspel gleich wieder am Verteiler und damit näher am Fahrzeug steht?

Viele Grüße
Max
Du meinst die FwDV 1.

Diese Regelung ist ja nun schon recht alt, die Gründe können vielfältig sein, sind aber vmtl. alle eher historisch gewachsen:

- Rollschläuche waren schon früher nicht so sehr für lange Strecken gedacht, dafür gab es die tragbaren Schlauchhaspeln
- bei Rollschläuchen ist es irgendwann auch egal, weil man dann sehr viel hin und her laufen muss, tendenziell ist es aber "einfacher" in Richtung ESt zu verlegen
- der Trupp hat auf dem Weg zur Einsatzstelle in der Regel diesen schon erkundet, verlegt also nicht "blind"
- der vorgehende Trupp hat den Schlauch früher und kann die Schlauchleitung sichern und Schlauchreserve etc. vorbereiten
- der verlegende Trupp steht nachdem er mit der Aufgabe fertig ist wieder am Verteiler
- die Haspel bzw. der Schlauchtragekorb liegt nicht an der Einsatzstelle im Weg herum

Heute macht das i. d. R. doch eh jeder anders