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Thema: OrgL BaWü

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    OrgL BaWü

    Hallo zusammen,
    allmählich werden ja die Änderungen umgesetzt. Mich interessiert vorallem wo es ein funktionierendes System gibt und welche Kompetenzen der OrgL hat (vor allem gegenüber Seg´s und Ortsvereinen). Oder wie die Zusammenarbeit dann von Statten geht. Danke schonmal.
    P.S.: Da (wie jeder weiß) das Rd-Ges. Ländersache ist interessieren nur Beiträge aus BaWü!
    Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
    Albert Einstein

  2. #2
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    Hi,

    Aufgabenplanung für den Einsatz des OrgLs tut der jeweilige Bereichsausschuss. Da der OrgL dem LNA zugeordnet ist, stellt dieser somit zusammen mit dem OrgL den Einsatzleiter der weißen Einheiten.
    Daher ist der OrgL im Einsatzfall mit vielen Verletzten den gesamten weißen Einheiten weißungsbefugt. Aufgrund der Einsatzstrukturierung wir dieser wohl dem Einsatzführer (meist KBL) Weisungen erteilen und dieser gibt diese an den entsprechenden Abschnittsleiter bzw. Zugführer weiter (Stichwort Befehlkette). Alles andere würde nur Chaos erzeugen.

    Für den Fall das Du im DRK LV Baden Württemberg bist setzte Dich mit Deinem KBL in Verbindung. Es gibt ein entsprechendes Positionspapier in Zusammenarbeit mit der Abteilung Rettungsdienst des LVs, welches auch LV-weit beachtet werden sollte.

    Gruß
    Simon

  3. #3
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    143
    Hi,
    Also bei uns Läuft es momentan noch so das der Fahrer der erst eintreffenden NEF's den Part des OrgL übernimmt.
    Im Nachbar Kreis wird der OrgL-Dienst auf Ehrenamtlicher Basis übernommen (z.b Hauptamtliche mitarbeiter in ihrer Freiwoche)

    Aber da er noch nicht im Landes Rettungsdienstgesetz verankert ist,werden diese Aber auch nicht vom Landrat ernannt das heißt jeder der auf em NEF Sitzt darf auch auf grund Fehlender Führung/Fachlicher bzw. Sozialerkompetenz OrgL spielen.

    Daher bin ich auch der Meinung die Aufgabe des OrgL ist sache des Landratsamtes seien sollte
    diese in zusammenarbeit der HiOrg die im RD/Bevölkerungsschutz tätig sind aus zu wählen und zu Ernennen bzw. Bestellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sebastian

  4. #4
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    Zitat Zitat von firemaxx Beitrag anzeigen
    Aber da er noch nicht im Landes Rettungsdienstgesetz verankert ist,werden diese Aber auch nicht vom Landrat ernannt das heißt jeder der auf em NEF Sitzt darf auch auf grund Fehlender Führung/Fachlicher bzw. Sozialerkompetenz OrgL spielen.
    Naja nur halb war: Im RDG Baden-Würrtemberg, Stand 10.11.2009 §10.a ist der OrgL geregelt worden. Im Rettungsdienstplan (die Ausführungsvorschriften zum RDG) muss aber noch die Ausbildung definiert werden.

    Gruß
    Simon

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