Naja nur halb war: Im RDG Baden-Würrtemberg, Stand 10.11.2009 §10.a ist der OrgL geregelt worden. Im Rettungsdienstplan (die Ausführungsvorschriften zum RDG) muss aber noch die Ausbildung definiert werden.
Gruß
Simon
Naja nur halb war: Im RDG Baden-Würrtemberg, Stand 10.11.2009 §10.a ist der OrgL geregelt worden. Im Rettungsdienstplan (die Ausführungsvorschriften zum RDG) muss aber noch die Ausbildung definiert werden.
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Simon
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