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Thema: OrgL BaWü

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hi,
    Also bei uns Läuft es momentan noch so das der Fahrer der erst eintreffenden NEF's den Part des OrgL übernimmt.
    Im Nachbar Kreis wird der OrgL-Dienst auf Ehrenamtlicher Basis übernommen (z.b Hauptamtliche mitarbeiter in ihrer Freiwoche)

    Aber da er noch nicht im Landes Rettungsdienstgesetz verankert ist,werden diese Aber auch nicht vom Landrat ernannt das heißt jeder der auf em NEF Sitzt darf auch auf grund Fehlender Führung/Fachlicher bzw. Sozialerkompetenz OrgL spielen.

    Daher bin ich auch der Meinung die Aufgabe des OrgL ist sache des Landratsamtes seien sollte
    diese in zusammenarbeit der HiOrg die im RD/Bevölkerungsschutz tätig sind aus zu wählen und zu Ernennen bzw. Bestellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sebastian

  2. #2
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von firemaxx Beitrag anzeigen
    Aber da er noch nicht im Landes Rettungsdienstgesetz verankert ist,werden diese Aber auch nicht vom Landrat ernannt das heißt jeder der auf em NEF Sitzt darf auch auf grund Fehlender Führung/Fachlicher bzw. Sozialerkompetenz OrgL spielen.
    Naja nur halb war: Im RDG Baden-Würrtemberg, Stand 10.11.2009 §10.a ist der OrgL geregelt worden. Im Rettungsdienstplan (die Ausführungsvorschriften zum RDG) muss aber noch die Ausbildung definiert werden.

    Gruß
    Simon

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