Nur als Hinweis: Rechtlich gesehen ist eine Preisvereinbarung auch mündlich rechtskräftig, denn Peter hat am Telefon einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, der nunmal aus Annahme des Angebots in Übereinkunft besteht. Auch die Bezeugungen der anderen Mitarbeiter sprechen da für sich. Das ist schlicht und weg einfacher Betrug. Außerdem verfällt durch die Programmierung kein Garantieeinspruch, da dies kein Eingriff in das Gerät ist. Seit 1.1.2002 gelten Haftungsausschlußklauseln beim Verbrauchsgüterkauf nicht mehr. Wäre bei der Programmierung was schiefgegangen hätte die Firma wegen Sachbeschädigung haften müssen und falls das Gerät dieses Jahr gekauft wurde gilt ganz normal zwei Jahre ab Kauf die Gewährleistung seitens des VERKÄUFERS, also hat Motorola nicht zu bestimmen, wann die Garantie aufhört und wann nicht. Das ist Sache des Händlers und es ist auch seine Sache, daß er Ansprüche erfüllen muß. Hat sich zu gunsten des Verbrauchers geändert. Die Programmierung ist nunmal ein ganz normaler Vorgang, der zum Betrieb des Gerätes notwendig ist. Aufmachen darf mans natürlich nicht.