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Thema: Spassalarmierung rückverfolgen

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  1. #9
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    Auch die Bundesländer haben Funküberwachungen (auch mit Peilfahrzeugen). Diese Funküberwachungen sind auch zuständig für die nichtpolizeilichen BOS, wie z.B. die LZPD in NRW.
    Auch an die kann man sich wenden und die kümmern sich auch darum. Es werden auch von denen gemeinsame Peileinsätze mit der BNetzA durchgeführt.

    Nur, wegen einer einzigen absichtlichen Fehlalarmierung wird da nichts bewegt. Der Aufwand und die Kosten wären zu groß.
    Wenn natürlich ein notorischer Störer auftritt, dann wird man ihn suchen, und wenn er erwischt wird, dann wird es sehr teuer.
    mfg
    e.
    Geändert von Ebi (31.08.2010 um 12:38 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

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