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Thema: neues LF KatS

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von kunzebunze112 Beitrag anzeigen
    aber wenn unser kreis ein oder mehrer fahrzeuge zugeilt bekommt seh ich eigl gute chancen für uns weil wir ein LF 16-TS....die allerdings unser einziges LF ist, alle anderen gemeinden die ein LF 16-TS haben haben noch ein zweites LF als erstangreifer
    Den Kreis sollte eher interessieren, dass das Fahrzeug inkl. Besatzung für längere Katastropheneinsätze auch überregional verfügbar ist. Die Argumentation "einziges LF im Ort" bewirkt da gerade eher das Gegenteil. Oder was passiert mit dem Brandschutz beim Euch im Ort, wenn ihr mit dem Katastrophenschutzfahrzeug eine Woche nach Bayern/Niedersachsen/Brandenburg müsst? Gerade wenn das LF KatS am Standort für die primären Feuerwehraufgaben verzichtbar ist und trotzdem besetzt werden kann, dürfte der Standort viel versprechend sein.

    Auch dürfte es nicht im Interesse des Bundes liegen, dass die Gemeinden mit seinen neu gekauften Katastrophenschutzfahrzeugen notwendige Erstangreifer für den örtlichen Brandschutz einsparen.

  2. #2
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    oh das stimmt...so hab ich das noch garnicht gesehen
    aber im moment ist es ja auch so....unser LF 16-TS is auch das einzige LF was wir haben
    und andere gemeinde die das fz haben un noch ein zweites lf als erstangreifer sind auch nich unbedingt zahlenmäßig gut aufgestellt das sie beide fz gut besetzen können
    und wenn unser LF weg ist dann siehts bei uns ja auch mau aus
    nur ist halt nicht so leicht den gemeinde rat von einem neuen fz zu überzeugen
    schon schwierig....auch wenn uns laut verordnung ein lf 10/6 als LF zustehen würde....die gemeinde sieht das wieder anders un "pfeift" auf diese verordnungen...weil feuerwehr kostet leider nur geld un bringt wenig rein in die kassen

    is schon alles nicht so leicht

  3. #3
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    Zitat Zitat von kunzebunze112 Beitrag anzeigen
    nur ist halt nicht so leicht den gemeinde rat von einem neuen fz zu überzeugen
    schon schwierig....auch wenn uns laut verordnung ein lf 10/6 als LF zustehen würde....die gemeinde sieht das wieder anders un "pfeift" auf diese verordnungen...
    Es gibt keine Rechtsverordnung, nach der irgendeiner Löschgruppe/Ortsfeuerwehr irgendein bestimmtes Fahrzeug "zustehen" würde.
    Allerhöchstens gibt es einen Brandschutzbedarfsplan.

    Die Feuer-/Brandschutzgesetze der Länder regeln die Forderungen an die Ausstattung einer Feuerwehr ganz bewusst abstrakt mit unbestimmten Rechtsbegriffen !!!

  4. #4
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    sry des des falsch rüber gekommen is....ich habe ja auch nicht gesagt das es ein gesetzt oder eine regel ist sonder eine verordnung...in dieser werden halt die orte in risiko klassen eingeteilt....un für diese gibt es halt fahrzeuge die man vorweisen SOLLTE (nicht muss).....wäre aber halt tzd schön wenn die gemeinde sich in etwa dran halten würde....man darf halt noch träumen wa? ;)
    Geändert von kunzebunze112 (09.08.2010 um 22:39 Uhr)

  5. #5
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    Zitat Zitat von kunzebunze112 Beitrag anzeigen
    sry des des falsch rüber gekommen is....ich habe ja auch nicht gesagt das es ein gesetzt oder eine regel ist sonder eine verordnung.......man darf halt noch träumen wa? ;)
    Nein es ist auch keine Verordnung. Ich hab den Eindruck, Du weisst gar nicht wovon Du sprichst.

    Ja....Träumerei passt da schon eher

  6. #6
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    es heißt aber komischer weise "thüringer feuerwehr-organisationsVERORDNUNG"
    schau dir mal die pdf-datei an (in der rechten spalte)....dann guckst du unter "erster abschnitt" §3 absatz 4
    dort steht: "Als Mindestbedarf....."
    ist für mich eigl eindeutig

  7. #7
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    Moin,

    Nein es ist auch keine Verordnung.
    Naja was ist denn die Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung, denn daraus leitet er den bedarf ab?

    Ja....Träumerei passt da schon eher
    Der daraus abgeleitete Bedarf mag das durchaus sein, aber ich denke der Innenminister von Thüringen hat besseres zu tun als irgendjemandem seine Träumerei zu unterscreiben ;)


    Gruß Jan

  8. #8
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    der innenminister hat zwar denk ich mal wenig damit zu tun aber das ist wohl war des er träumerein net unterschreiben würden...dem würde auch kein gemeinderat zustimmen :)

  9. #9
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    Moin,

    dort steht: "Als Mindestbedarf....."
    ist für mich eigl eindeutig
    nein ist es eben nicht, da du immer noch nicht den Mut hattest hier zu sagen um welchen Ort es geht kann keiner deine persönliche Einschätzung überprüfen.

    Vielleicht können andere Wehren in der Umgebung die Hilfsfrist einhalten.

    Ist euer Ort überhaupt in der Risikoklasse BT2 welches ein HLF erforderlich machen würde. usw...

    Da so gerne auf dem LF10/6 rumreitest und das LF16-TS ja auch so böse ist, machen wir mal folgendes Quiz:

    Du kommst im Winter zu einem Wohnungsbrand der Zugang zum Gebäude ist 2 B-Längen vom LF entfernt, aufgrund der Größe des Wohnhauses nimmt der Angriffstrupp 5 C-Längen vor. Wieviel Wasser hast du noch im Tank?

    Gruß Jan

    Ps: Der Innenminister hat die Verordnung unterschrieben die Träumerei genannt wurde.

  10. #10
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    Zitat Zitat von kunzebunze112 Beitrag anzeigen
    nur ist halt nicht so leicht den gemeinde rat von einem neuen fz zu überzeugen
    Und deswegen soll der Bund das bezahlen? Wenn das Prinzip Schule macht ...

  11. #11
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    :D schön wärs
    nein soll er nicht....nur man muss halt alle möglichkeiten ausschöpfen ;)

  12. #12
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Den Kreis sollte eher interessieren, dass das Fahrzeug inkl. Besatzung für längere Katastropheneinsätze auch überregional verfügbar ist. Die Argumentation "einziges LF im Ort" bewirkt da gerade eher das Gegenteil. Oder was passiert mit dem Brandschutz beim Euch im Ort, wenn ihr mit dem Katastrophenschutzfahrzeug eine Woche nach Bayern/Niedersachsen/Brandenburg müsst? Gerade wenn das LF KatS am Standort für die primären Feuerwehraufgaben verzichtbar ist und trotzdem besetzt werden kann, dürfte der Standort viel versprechend sein.
    Bei einer ähnlichen Konstellation habe ich von mehreren Führungskräften zu hören bekommen:

    Das ist total unrealistisch, das passiert eh nie..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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