Es gibt keine Rechtsverordnung, nach der irgendeiner Löschgruppe/Ortsfeuerwehr irgendein bestimmtes Fahrzeug "zustehen" würde.
Allerhöchstens gibt es einen Brandschutzbedarfsplan.
Die Feuer-/Brandschutzgesetze der Länder regeln die Forderungen an die Ausstattung einer Feuerwehr ganz bewusst abstrakt mit unbestimmten Rechtsbegriffen !!!