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Thema: neues LF KatS

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von kunzebunze112 Beitrag anzeigen
    nur ist halt nicht so leicht den gemeinde rat von einem neuen fz zu überzeugen
    schon schwierig....auch wenn uns laut verordnung ein lf 10/6 als LF zustehen würde....die gemeinde sieht das wieder anders un "pfeift" auf diese verordnungen...
    Es gibt keine Rechtsverordnung, nach der irgendeiner Löschgruppe/Ortsfeuerwehr irgendein bestimmtes Fahrzeug "zustehen" würde.
    Allerhöchstens gibt es einen Brandschutzbedarfsplan.

    Die Feuer-/Brandschutzgesetze der Länder regeln die Forderungen an die Ausstattung einer Feuerwehr ganz bewusst abstrakt mit unbestimmten Rechtsbegriffen !!!

  2. #2
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    sry des des falsch rüber gekommen is....ich habe ja auch nicht gesagt das es ein gesetzt oder eine regel ist sonder eine verordnung...in dieser werden halt die orte in risiko klassen eingeteilt....un für diese gibt es halt fahrzeuge die man vorweisen SOLLTE (nicht muss).....wäre aber halt tzd schön wenn die gemeinde sich in etwa dran halten würde....man darf halt noch träumen wa? ;)
    Geändert von kunzebunze112 (09.08.2010 um 22:39 Uhr)

  3. #3
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    Zitat Zitat von kunzebunze112 Beitrag anzeigen
    sry des des falsch rüber gekommen is....ich habe ja auch nicht gesagt das es ein gesetzt oder eine regel ist sonder eine verordnung.......man darf halt noch träumen wa? ;)
    Nein es ist auch keine Verordnung. Ich hab den Eindruck, Du weisst gar nicht wovon Du sprichst.

    Ja....Träumerei passt da schon eher

  4. #4
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    es heißt aber komischer weise "thüringer feuerwehr-organisationsVERORDNUNG"
    schau dir mal die pdf-datei an (in der rechten spalte)....dann guckst du unter "erster abschnitt" §3 absatz 4
    dort steht: "Als Mindestbedarf....."
    ist für mich eigl eindeutig

  5. #5
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    Moin,

    Nein es ist auch keine Verordnung.
    Naja was ist denn die Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung, denn daraus leitet er den bedarf ab?

    Ja....Träumerei passt da schon eher
    Der daraus abgeleitete Bedarf mag das durchaus sein, aber ich denke der Innenminister von Thüringen hat besseres zu tun als irgendjemandem seine Träumerei zu unterscreiben ;)


    Gruß Jan

  6. #6
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    der innenminister hat zwar denk ich mal wenig damit zu tun aber das ist wohl war des er träumerein net unterschreiben würden...dem würde auch kein gemeinderat zustimmen :)

  7. #7
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    Moin,

    dort steht: "Als Mindestbedarf....."
    ist für mich eigl eindeutig
    nein ist es eben nicht, da du immer noch nicht den Mut hattest hier zu sagen um welchen Ort es geht kann keiner deine persönliche Einschätzung überprüfen.

    Vielleicht können andere Wehren in der Umgebung die Hilfsfrist einhalten.

    Ist euer Ort überhaupt in der Risikoklasse BT2 welches ein HLF erforderlich machen würde. usw...

    Da so gerne auf dem LF10/6 rumreitest und das LF16-TS ja auch so böse ist, machen wir mal folgendes Quiz:

    Du kommst im Winter zu einem Wohnungsbrand der Zugang zum Gebäude ist 2 B-Längen vom LF entfernt, aufgrund der Größe des Wohnhauses nimmt der Angriffstrupp 5 C-Längen vor. Wieviel Wasser hast du noch im Tank?

    Gruß Jan

    Ps: Der Innenminister hat die Verordnung unterschrieben die Träumerei genannt wurde.

  8. #8
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    Zitat Zitat von J@n Beitrag anzeigen
    nein ist es eben nicht, da du immer noch nicht den Mut hattest hier zu sagen um welchen Ort es geht kann keiner deine persönliche Einschätzung überprüfen.
    also es geht um die feuerwehr niederorschel im landkreis eichsfeld

    dadurch das wir ein großes gebiet an neubauten (insgesamt sind es glaube ich 5 blöcke) haben welche einen zweiten rettungs weg benötigen un es keine extra außenleiter gibt, würden wir in die BT2 reinfallen....d.h. LF 10/6 un DLK 18/12
    alles was in der Stufe 2 steht bei uns (sprich TLF 16/24-Tr, DLK 23/12, HLF 10/6 und ELW1) kann eingehalten werden.

    um dein quiz zu beantworten: theoretisch müssten noch um die 240 liter wasser im tank sein bei einem 10/6 (ich hoffe ich habe mich nicht verrechnet, wäre peinlich ;) ).....aber es gibt ja auch eine hübsche erfindung namens hydranten....un bis der AT 2 B und 5 C-längen gelegt hat (falls er die schlauch leitung selber verlgegen soll) haben ST un WT den nächsten hydranten klar gemacht un eine Leitung zum LF gelegt

  9. #9
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    Moin,

    um dein quiz zu beantworten: theoretisch müssten noch um die 240 liter wasser im tank sein bei einem 10/6 (ich hoffe ich habe mich nicht verrechnet, wäre peinlich ;) ).....aber es gibt ja auch eine hübsche erfindung namens hydranten....un bis der AT 2 B und 5 C-längen gelegt hat (falls er die schlauch leitung selber verlgegen soll) haben ST un WT den nächsten hydranten klar gemacht un eine Leitung zum LF gelegt
    Also halten wir mal fest da keine kontinuierliche Wasserabgabe möglich ist muss vor beginn des Angriffs eine Wasserversorgung hergestellt werden. Macht also kein unterschied zu einem LF16-TS ;)
    also es geht um die feuerwehr niederorschel im landkreis eichsfeld
    Na dann ist doch mal wissen wir mal um was es geht.

    dadurch das wir ein großes gebiet an neubauten (insgesamt sind es glaube ich 5 blöcke) haben welche einen zweiten rettungs weg benötigen un es keine extra außenleiter gibt, würden wir in die BT2 reinfallen....d.h. LF 10/6 un DLK 18/12
    alles was in der Stufe 2 steht bei uns (sprich TLF 16/24-Tr, DLK 23/12, HLF 10/6 und ELW1) kann eingehalten werden.
    Aufgrund der Neubauten könnte natürlich BT2 in Frage kommen, jedoch ist ja auch die Wehr Gernrode gerade mal 4km entfernt. Man könnte natürlich auch folgenden Verodnungstext dagegen halten:
    Die Einordnung in eine Risikoklasse richtet sich nicht nach
    Einzelobjekten, sondern in der Regel nach der Gesamtstruktur
    des Ausrückebereichs entsprechend den in der
    Anlage 1 aufgeführten Kriterien
    Letzendliche Klarheit und auch gegenüber der Gemeinde belastbar wäre ein Brandschutzgutachten, welches die Gemeinde bestimmt auch nicht bezahlten will. ;)

    Aber mal ganz davon abgesehen habt ihr wenn man nach eurer Hompage geht ernste andere Probleme, denn 21 Aktive bei LF16-TS, Staffel DLK, und HRW ist etwas eng, bei uns zumindest gibt es die Regel der dreifach Besetzung. Sprich für ein Gruppenfahrzeug sind 27 Aktive "vorzuhalten".

    Das Personalmanko wird auch nicht durch neue Autos oder viel Wasser gelöst.

    Gruß Jan

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