hat jemand auch sowass für rlp da habe ich schon wochenlang nach gesucht !
hat jemand auch sowass für rlp da habe ich schon wochenlang nach gesucht !
Naja die Suche hat 5 min gedauert ;)
Ebenfalls in der Feuerwehrverordnung Rheinland-Pfalz zu finden z.b. Hier unter Anlage 1 und 2
Auch wenn es etwas langweilig ist sollte man im theoretischen Unterricht über Gesetze und Verordnungen aufpassen.
Gruß Jan
28k Einwohner und ne Hauptamtliche Wache?
Habe ich etwas verpasst?
Das ist zumindest formal in NRW so, laut FSHG sind mittlere (ab 25.000 Einwohner) und große (60.0000) kreisangehörige Städte zur Unterhaltung einer hauptamtlichen Wache verpflichtet. Die obere Aufsichtsbehörde kann Ausnahmen zulassen.
Auf Antrag der Städte selbst liegt die Grenze bereits bei 20.000 bzw. 50.000 Einwohnern.
In Sachsen-Anhalt hieß das früher Mindestausrüstungsverordnung, wurde aber jetzt durch die Gemeinde-Gebietsreform abgeschafft und wird nun aus der Risikoanalyse berechnet.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)