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Thema: Welche Fahrzeuge für welchen Ort?

  1. #1
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    Welche Fahrzeuge für welchen Ort?

    hey @ all
    beim truppführer-lehrgang wurde uns so eine Ordnung gezeigt wo drin stand, dass wenn ein ort bestimmte gebäude hat (hochhäuser etc.) er dann halt dem ort entsprechend fahrzeuge vorweisen muss.
    nun weiß ich leider nicht mehr wie dies heißt. ich hoff ihr könnt es mir sagen und am besten gleich einen link geben, wo ich mir diese ordnung anschaun kann.

    thx

  2. #2
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    Hallo,

    da wäre es wichtig zu wissen um welches Bundesland es geht.

    Gruß Jan

  3. #3
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    achso..jop stimmt....geht um thüringen

  4. #4
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    Hallo,

    bei euch steht das in der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung diese gibt es Hier.

    Ansonsten ist die Downoad seite eurer Landesfeuerwehrschule für dich recht interessant. Hier zu finden

    Dort sind in der Anlage 1 die Risikoklassen und deren Anforderungen an Ausrüstung beschrieben. Dies sollte jedoch immer im Kontext mit den restlichen Ausführungen der Verordnungen gesehen werden.

    Gruß Jan

  5. #5
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    oh ja...des is genau des richtige..danke dir :)

  6. #6
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    Schimpft sich bei uns Brandschutzbedarfsplan, oder so ähnlich.

    Schimpft sich bei uns Brandschutzbedarfsplan, oder so ähnlich. Wird vom Regierungspräsidenten verlangt. Wir sind ne Stadt mit knapp 28.000 Einwohner, und müssen jedes Jahr ne Sondergenehmigung beantragen, damit wir keine Hauptamtliche Wache installieren müssen. Mittlerweile ist die Einwohnerzahl etwas geschrumpft, und deshalb nicht mehr ganz so tragisch. Auf jeden Fall musste die Gemeinde nen Brandschutzbedarfsplan mit dem dazu gehörigen Gefahrenpotential einreichen. Darum haben wir nen TLK/DLK weil wir ne Kurklinik, und nen Altenwohnheim haben.

  7. #7
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    hat jemand auch sowass für rlp da habe ich schon wochenlang nach gesucht !

  8. #8
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    Naja die Suche hat 5 min gedauert ;)

    Ebenfalls in der Feuerwehrverordnung Rheinland-Pfalz zu finden z.b. Hier unter Anlage 1 und 2

    Auch wenn es etwas langweilig ist sollte man im theoretischen Unterricht über Gesetze und Verordnungen aufpassen.

    Gruß Jan

  9. #9
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    28k Einwohner und ne Hauptamtliche Wache?
    Habe ich etwas verpasst?

  10. #10
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    Das ist zumindest formal in NRW so, laut FSHG sind mittlere (ab 25.000 Einwohner) und große (60.0000) kreisangehörige Städte zur Unterhaltung einer hauptamtlichen Wache verpflichtet. Die obere Aufsichtsbehörde kann Ausnahmen zulassen.
    Auf Antrag der Städte selbst liegt die Grenze bereits bei 20.000 bzw. 50.000 Einwohnern.

  11. #11
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    In Sachsen-Anhalt hieß das früher Mindestausrüstungsverordnung, wurde aber jetzt durch die Gemeinde-Gebietsreform abgeschafft und wird nun aus der Risikoanalyse berechnet.

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