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Thema: Welche Fahrzeuge für welchen Ort?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Schimpft sich bei uns Brandschutzbedarfsplan, oder so ähnlich.

    Schimpft sich bei uns Brandschutzbedarfsplan, oder so ähnlich. Wird vom Regierungspräsidenten verlangt. Wir sind ne Stadt mit knapp 28.000 Einwohner, und müssen jedes Jahr ne Sondergenehmigung beantragen, damit wir keine Hauptamtliche Wache installieren müssen. Mittlerweile ist die Einwohnerzahl etwas geschrumpft, und deshalb nicht mehr ganz so tragisch. Auf jeden Fall musste die Gemeinde nen Brandschutzbedarfsplan mit dem dazu gehörigen Gefahrenpotential einreichen. Darum haben wir nen TLK/DLK weil wir ne Kurklinik, und nen Altenwohnheim haben.

  2. #2
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    hat jemand auch sowass für rlp da habe ich schon wochenlang nach gesucht !

  3. #3
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    Naja die Suche hat 5 min gedauert ;)

    Ebenfalls in der Feuerwehrverordnung Rheinland-Pfalz zu finden z.b. Hier unter Anlage 1 und 2

    Auch wenn es etwas langweilig ist sollte man im theoretischen Unterricht über Gesetze und Verordnungen aufpassen.

    Gruß Jan

  4. #4
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    28k Einwohner und ne Hauptamtliche Wache?
    Habe ich etwas verpasst?

  5. #5
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    Das ist zumindest formal in NRW so, laut FSHG sind mittlere (ab 25.000 Einwohner) und große (60.0000) kreisangehörige Städte zur Unterhaltung einer hauptamtlichen Wache verpflichtet. Die obere Aufsichtsbehörde kann Ausnahmen zulassen.
    Auf Antrag der Städte selbst liegt die Grenze bereits bei 20.000 bzw. 50.000 Einwohnern.

  6. #6
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    In Sachsen-Anhalt hieß das früher Mindestausrüstungsverordnung, wurde aber jetzt durch die Gemeinde-Gebietsreform abgeschafft und wird nun aus der Risikoanalyse berechnet.

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