Zwischen einem Arzt und sonst einem Hilfswilligen macht die Straßenverkehrsordnung keinen Unterschied.
Das führen von blauem Blinklicht ist in der Zulassungsverordnung klar geregelt.
Du möchtest Dir §52 (6) StVZO durchlesen.
Tipp: Es geht nicht um Blaulicht und nicht um Sonderrechte, sondern um die Frage, ob man irgendwelche (beleuchteten) Dachaufsetzer auf sein Auto packen darf.