Hallo zusammen,
ich bin derzeit auf der Suche, nach dem Gesetz wo geregelt wird ab wann ein Einsatz ein Einsatz mit Einhaltung der Hilfsfrist ist oder wann nicht.
Eine Ölspur zum Beispiel kann ja nicht auf ein Level mit dem klassischen Wohnungsbrand im ersten OG mit einer vermissten Person gesetzt werden.
Gibt es da irgendwo schriftliche Hinweise zu? Ich habe bereits im FSHG für NRW geschaut, jedoch nichts gefunden.
Ist das evt. sogar eine Bundesangelegenheit?
grüße
Mr_C