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Thema: Alarmierung des nähesten RTWs?!?

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  1. #1
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    Zitat Zitat von stefan-ffw Beitrag anzeigen
    Bei einer danach offiziell in die Wege geleiteten Untersuchung durch die Behörden VERSCHWINDEN komischerschweise die Funkaufzeichnungen von dem besagten Tag aus der Leitstelle, sodass die Untersuchung eingestellt werden muss (normalerweise wird der Funkverkehr aufgezeichnet und mehrere Jahre aufgehoben).
    Also dieser Fall würde mich jetzt schonmal interessieren. Gibt es dazu irgendwelche Quellen?

    Ich gehe mal davon aus, dass es eine Verpflichtung gibt, diese Aufzeichnungen aufzuheben. Wenn dem nicht nachgekommen wird, bzw. es möglich ist, dass Aufzeichnungen 'verschwinden' dann müsste das doch disziplinarische Maßnahmen gegenüber der Leitstellen-Leitung zur Folge haben...

    Gruß,
    ahk

  2. #2
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    Zitat Zitat von ahk Beitrag anzeigen
    Also dieser Fall würde mich jetzt schonmal interessieren. Gibt es dazu irgendwelche Quellen?nicht

    Ich gehe mal davon aus, dass es eine Verpflichtung gibt, diese Aufzeichnungen aufzuheben. Wenn dem nicht nachgekommen wird, bzw. es möglich ist, dass Aufzeichnungen 'verschwinden' dann müsste das doch disziplinarische Maßnahmen gegenüber der Leitstellen-Leitung zur Folge haben...
    Welche Quellen soll es denn dazu geben, wenn die Funkaufzeichnungen - also die einzige Quelle - nicht mehr da ist? Das ist nie an die Öffentlichkeit gegangen. Der Feuerwehrarzt hat sich beim Rettungszweckverband schriftlich beschwert und dieser hat dann versucht das mehr oder weniger aufzuklären... Aber da im Rettungszweckverband größtenteils irgendwelche Kommunalpolitiker und hohe Berufsfeuerwehrler drinsitzen wurde dem nicht weiter nachgegangen. Und der Feuerwehrarzt war dann auch nicht so erzürnt darüber, dass es für eine Beschwerde beim Innenministerium gereicht hat - was ja auch irgendwie verständlich ist... Letztendlich würde die Leitstelle dann auch nur sagen, dass es ihnen Leid tut, dass ein solcher Alarmierungsfehler unterlaufen ist und damit wäre die Sache gegessen.

    Ich kann euch aber versichern, dass das kein Gerücht ist, das ich über 10 Ecken aufgeschnappt habe, sondern das weiß ich aus erster Hand vom Kommandanten meiner FF, der in dem oben beschriebenen Fall mit dem Feuerwehrarzt zusammen im Auto saß.


    @ Alex22
    Du hast schon Recht, dass die ILS nur dem Rettungsdienst und nicht der Feuerwehr weisungsbefugt ist, aber in diesem Fall hätte ja das Auto der FF als NEF fungiert. Is ja auch Wurscht, weil letztendlich hat sich ja der Feuerwehrarzt entgegen des Verbots der Leitstelle dazu entschieden zum Unfallort zu fahren und hat dann eben nachträglich die Beschwerde eingereicht, weil die ILS ihm eben die Anfahrt eigentlich nicht erlaubt hat, obwohl er eindeutig das näheste Rettungsmittel war.


    Aber um nochmal zurück zum Thema zu kommen: Weiter oben hat jemand einen Gesetzestext gepostet, in dem steht, dass "grundsätzlich das schnellste Rettungsmittel, auch verwaltungsgrenzenübergreifend" alarmiert werden soll. Ist das ein Gesetz oder eine Verordnung oder Empfehlung?!? Ist das bindend für die Leistelle? Also kann die Leitstelle/Disponent aufgrund dieses Textes belangt werden??

    Was würdet ihr machen, wenn sich solche Fälle häufen??
    Sollte man sich jedes mal schriftlich bei der betroffenen Leitstelle beschweren? Oder sollte man auf ein klärendes Gespräch mit der Leitstelle hoffen? Oder evtl. die Fälle dokumentieren und direkt eine Beschwerde beim Innenministerium einreichen? Oder wenn das alles nichts bringt Anzeige erstatten wegen (hab keine Ahnung auf dem Gebiet xD) z.B. Unterlassen oder wegen fahrlässiger Körperverletzung?? (auch wenn die Beschwerde beim Innenministerium oder die Anzeige ein bisschen überzogen scheinen...)

    P.S.: Habe einen interssanten Artikel zu diesem Thema gefunden: https://www.bayern-ils.de/ILSWebseit...hp?topic=131.0 Im Allgemeinen ist die Homepage www.bayern-ils.de sehr informativ.
    Geändert von stefan-ffw (17.05.2010 um 22:48 Uhr)

  3. #3
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    Wie schon geschrieben bedeutet im Rechtswesen "grundsätzlich" was anderes als was der Bürger als grundsätzlich versteht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    @ Alex22
    das musst du mir mal erklären:
    Wie kann eine Leitstelle der FW nicht weisungsbefugt sein? Entscheidet in Bayern die FW selbst, wann und wohin sie ausrückt?

  5. #5
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    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    @ Alex22
    das musst du mir mal erklären:
    Wie kann eine Leitstelle der FW nicht weisungsbefugt sein? Entscheidet in Bayern die FW selbst, wann und wohin sie ausrückt?
    Ne das weiß sie ja nicht, ob ein Einsatz ist, falls sie aber alarmiert wird, entscheidet sie selbst mit was sie dann ausrückt.
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  6. #6
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    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    @ Alex22
    das musst du mir mal erklären:
    Wie kann eine Leitstelle der FW nicht weisungsbefugt sein? Entscheidet in Bayern die FW selbst, wann und wohin sie ausrückt?

    Die Einsatzleitung hat nach dem Bayrischen Feuerwehrgesetz der örtlich zuständige Kommandant. Der kann sagen wer wohin fährt (Weisungsbefugt). Die Leitstelle (ILS) ist nur ein Dienstleister für die Alarmierung und als Unterstützung für den Einsastzleiter. Im Gegensatz hat sie beim RD Weisungsbefugnis und leitet den Einsatz.

  7. #7
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    Zitat Zitat von duesi Beitrag anzeigen
    Die Einsatzleitung hat nach dem Bayrischen Feuerwehrgesetz der örtlich zuständige Kommandant. Der kann sagen wer wohin fährt (Weisungsbefugt).
    Stimmt meistens.
    Dennoch wird er keine Weisung geben mit welchen Fahrzeugen eine andere Wehr zu kommen hat.
    Außerdem kann er auch nur dem ZF GF der anderen Wehr Anweisungen.
    Dem einzelnen Trupp selber ist er nicht weisungsbefugt.
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  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Stimmt meistens.
    Dennoch wird er keine Weisung geben mit welchen Fahrzeugen eine andere Wehr zu kommen hat....
    Ich hoffe doch auch in Bayern ist das wie anderswo (naja Bayern ist ja immer etwas anders...). Wenn ich als EL die Leitstelle anweise "Alarmieren sie die RW2 aus A-Dorf und B-Stadt, sowie die TLF aus C, D und E!" Dann hat die das zu machen und nicht die Ortswehr F mit Ihrem TSF zu schicken, weil die Lst. meint für einen Brand in einer Lagerhalle für Düngemittel wäre ein TSF ausreichend.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  9. #9
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    Zitat Zitat von duesi Beitrag anzeigen
    Die Einsatzleitung hat nach dem Bayrischen Feuerwehrgesetz der örtlich zuständige Kommandant. Der kann sagen wer wohin fährt (Weisungsbefugt). Die Leitstelle (ILS) ist nur ein Dienstleister für die Alarmierung und als Unterstützung für den Einsastzleiter. Im Gegensatz hat sie beim RD Weisungsbefugnis und leitet den Einsatz.
    Stimmt nicht ganz!
    Die Leitstelle ist dem RD nur bis zur Einsatzstelle Weisungsbefugt. Alles was danach kommt, hat die RD-Besatzung, sprich der RA oder RS, zu entscheiden.

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